Zweckentfremdung von Wohnraum melden
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Begriffe im Kontext
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Durch das Zweckentfremdungsverbot wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen geschützt. Wenn Sie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Art der Weitervermietung oder Leerstand von Wohnraum zwangsläufig einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot darstellen muss.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Reichen Sie im Online-Verfahren Ihre Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
- Das Hinweisformular führt Sie Schritt für Schritt durch den Verlauf. Sie können Ihrem ausgefüllten Hinweisformular auch digitale Fotos anhängen.
- Sie erhalten bei Bedarf eine Eingangsbestätigung.
- Ihr Hinweis geht beim zuständigen Bezirksamt ein und wird geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Behörden hinweisgebenden Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Verfahren geben können.
- Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum
Bitte reichen Sie Ihre Meldung online ein.