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Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden

Berlin 99115005104002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104002

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden

Leistungsbezeichnung II

Wohnsitz - Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zweitwohnsitz (Schlagwort), Zweitwohnsitz anmelden (Schlagwort), Zweitwohnung (Schlagwort), Nebenwohnsitz (Schlagwort), Nebenwohnung (Schlagwort), Zuzug (Schlagwort), Anmeldung (Schlagwort), Wohnort (Schlagwort), Wohnsitz (Schlagwort), Wohnung (Schlagwort), anmelden (Schlagwort), meldung (Schlagwort), ummeldung (Schlagwort), ummelden (Schlagwort), melden (Schlagwort), Einzug (Schlagwort), Umzug (Schlagwort), Wohnungswechsel (Schlagwort), Wohnungsummeldung (Schlagwort), Wohnungsanmeldung (Schlagwort), Wohnungsgeberbescheinigung (Schlagwort), Vermieterbescheinigung (Schlagwort), Wohnungsgeberbestätigung (Schlagwort), Einzugsbestätigung (Schlagwort), Adressänderung (Schlagwort), Amtliche Meldebestätigung (Schlagwort), Meldeschein (Schlagwort), Adresse ummelden (Schlagwort), Neue Wohnung (Schlagwort), Wegzug (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Beziehen Sie neben ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung im Bundesgebiet eine weitere Wohnung in Berlin, ist dies ihre Nebenwohnung. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten:
  • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum)
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen.
  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
  2. Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
  3. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung
    Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt.
  • Identitätsnachweis
    gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit.
  • Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden)
    • Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen.
    • Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
  • Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung)
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei.
  • Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
  • Mindestalter 16 Jahre
    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
  • Terminvereinbarung
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden