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Steuerberater/in - Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten beantragen

Berlin 99135010007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135010007000

Leistungsbezeichnung

Steuerberater/in - Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Steuerberater/in - Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten (Schlagwort), Berufspflichten (Schlagwort), Steuerberater (Schlagwort), Steuerberaterin (Schlagwort), Steuerberatung (Schlagwort), Steuerberaterkammer (Schlagwort), Steuerbevollmächtigte (Schlagwort), Steuerbevollmächtigter (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisBenutzernamePasswort (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten.
Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten von Steuerberatern". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
5. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten von Steuerberatern
    Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist ein formloser Antrag bei der Steuerberaterkammer ausreichend. In dem Antrag müssen Sie darlegen, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
  • ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
  • ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
  • ggf. sonstige Nachweise
    wie z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm oder Ähnliches

Voraussetzungen

  • Gewerbliche Tätigkeit als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte aufnehmen
    Sie sind niedergelassener Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in Berlin und wollen zusätzliche eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder eine verifizierte Steuerberater-Identität der Steuerberaterplattform.
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat", "Online-Ausweis (eID)" oder „Benutzername/Passwort“.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Kosten

250,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden