Steuerberater/in - Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten beantragen
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Steuerberater/in - Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten beantragen
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten.
Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten von Steuerberatern". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
5. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten von Steuerberatern". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
5. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten von Steuerberatern
Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist ein formloser Antrag bei der Steuerberaterkammer ausreichend. In dem Antrag müssen Sie darlegen, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. - ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
- ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
- ggf. sonstige Nachweise
wie z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm oder Ähnliches
- Gewerbliche Tätigkeit als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte aufnehmen
Sie sind niedergelassener Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in Berlin und wollen zusätzliche eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder eine verifizierte Steuerberater-Identität der Steuerberaterplattform.
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat", "Online-Ausweis (eID)" oder „Benutzername/Passwort“. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.