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Steuerberatung - Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung einer weiteren Beratungsstelle beantragen

Berlin 99135014006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135014006000

Leistungsbezeichnung

Steuerberatung - Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung einer weiteren Beratungsstelle beantragen

Leistungsbezeichnung II

Steuerberatung - Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung einer weiteren Beratungsstelle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beratungsstelle (Schlagwort), Berufsausübungsgesellschaften (Schlagwort), Filiale (Schlagwort), Leitererfordernis (Schlagwort), Nebenstelle (Schlagwort), Steuerberater (Schlagwort), Steuerberaterin (Schlagwort), Steuerberatung (Schlagwort), Steuerberatergesellschaft (Schlagwort), Steuerberaterkammer (Schlagwort), Steuerbevollmächtigte (Schlagwort), Zweigniederlassing (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweiseID (Schlagwort), #HinweisElsterZertifikat (Schlagwort), #HinweisBenutzernamePasswort (Schlagwort), #HinweisSEPALastschrift (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort), #HinweisGiropay (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Steuerberaterinnen/Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften können weitere Beratungsstellen bzw. Zweigniederlassungen unterhalten. Diese müssen von einem anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten vor Ort geleitet werden.
Die zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag für eine Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung eine Ausnahme vom dieser Leitererfordernis zulassen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für maximal zwei Jahre. Sie kann mit Auflagen verbunden werden.
Wenn die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung weiterhin erfüllt sind, kann die Ausnahmegenehmigung verlängert werden. Dazu muss erneut nachweisen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung weiterer Beratungsstellen". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Sie erhalten einen Gebührenbescheid und das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung weiterer Beratungsstellen
    Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist ein formloser Antrag bei der Steuerberaterkammer ausreichend.

Voraussetzungen

  • für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
    Sie sind bereits niedergelassener Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte und wollen eine weitere berufliche Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung in Berlin unterhalten, ohne einen anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten vor Ort als Leitung einzusetzen.
  • für Berufsausübungsgesellschaften
    Sie sind neue anerkannte und bereits niedergelassene Berufsausübungsgesellschaft und wollen eine weitere berufliche Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung in Berlin unterhalten, ohne einen anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten vor Ort als Leitung einzusetzen.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder eine verifizierte Steuerberater-Identität der Steuerberaterplattform.
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat" oder "Online-Ausweis (eID)".
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Kosten

170,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden