Steuerberater/in im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis - Bestellung einer Vertretung oder Gestattung der weiteren Berufsausübung beantragen
Inhalt
Steuerberater/in im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis - Bestellung einer Vertretung oder Gestattung der weiteren Berufsausübung beantragen
Steuerberater/in im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis - Bestellung einer Vertretung oder Gestattung der weiteren Berufsausübung beantragen
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
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Ist ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf er seinen Beruf als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter nicht ausüben, es sei denn, dass er die ihm übertragene Aufgabe ehrenamtlich wahrnimmt.
Die zuständige Steuerberaterkammer kann dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten auf seinen Antrag einen Vertreter bestellen oder ihm gestatten, seinen Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Bestellung einer Vertretung bzw. Gestattung der weiteren Berufsausübung". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Die zuständige Steuerberaterkammer kann dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten auf seinen Antrag einen Vertreter bestellen oder ihm gestatten, seinen Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Bestellung einer Vertretung bzw. Gestattung der weiteren Berufsausübung". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
- Antrag auf Bestellung einer Vertretung bzw. Gestattung der weiteren Berufsausübung
Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung können Sie Ihren Antrag formlos gegenüber der Steuerberaterkammer erklären. - Nachweise zum eingegangenen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bzw. Amtsverhältnis
Kopie der Ernennungsurkunde aus der die Art des öffentlich-rechtlichen Dienst- bzw. Amtsverhältnisses (ehrenamtlich oder mit Besoldung) sowie deren zeitlicher Umfang hervorgeht. - ggf. weitere Nachweise für die zu bestellende Vertretung
- Sie sind Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter und sind ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen.
- Sie möchten Ihre Tätigkeit als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter weiterhin (neben ihren öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis) selber ausüben oder für die Fortführung eine Vertretung bestellen lassen.
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat", "Online-Ausweis (eID)" oder „Benutzername/Passwort“. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
ca. 200,00 Euro
Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.
Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.