Verpflichtungserklärung unterzeichnen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Verpflichtungserklärung abholen (Schlagwort), Ausstellung (Schlagwort), Abholung (Schlagwort), VE (Schlagwort), Haftung (Schlagwort), Lebensunterhalt (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bevor Ihnen eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt werden kann, müssen Sie diese persönlich vor Ort im Landesamt für Einwanderung (LEA) unterzeichnen.
- Ihr Pass oder Personalausweis
Bei Unterzeichnung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person genügt auch eine Kopie. - Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen besitzen: Gültiger Aufenthaltstitel
Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus. - Bei Unterzeichnung durch bevollmächtigte Dritte: Weitere Dokumente
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- schriftliche Vollmacht für die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung
- Sie haben online die Verpflichtungserklärung abgegeben
- Sie haben einen Termin
- Das Landesamt für Einwanderung hat Ihre online eingereichten Unterlagen geprüft und Ihnen einen Termin zur Aushändigung der Verpflichtungserklärung mitgeteilt.
- Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte unbedingt im ServicePortal ab.
- Wegen eines neuen Termins wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular auf der Website des Landesamtes für Einwanderung an das zuständige Referat B 5 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen"). Für die Zuordnung Ihres Anliegens wird die Transaktionsnummer aus dem PDF-Dokument Ihres Online-Antrags benötigt.
- Persönliche Vorsprache
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich auch durch bevollmächtigte Dritte möglich.