Erdaufschluss - Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasser-Wärmepumpen und sonstiger Systeme beantragen
Inhalt
Erdaufschluss - Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasser-Wärmepumpen und sonstiger Systeme beantragen
Erdaufschluss - Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasser-Wärmepumpen und sonstiger Systeme beantragen
Begriffe im Kontext
Erwärme (Schlagwort), Erdwärmesonden (Schlagwort), Erdsonde (Schlagwort), Erdwärmekollektor (Schlagwort), Erdkollektoren (Schlagwort), Geothermie (Schlagwort), Wasser (Schlagwort), Wasser-Anlagen (Schlagwort), Grundwasser (Schlagwort), Erdwärmeanlage (Schlagwort), Heizsystem (Schlagwort), Heizung (Schlagwort), Wärmepumpe (Schlagwort), Bodeneingriff (Schlagwort), Grundwasserwärmepumpen (Schlagwort), Bauvorhaben (Schlagwort), Erdwärmepumpe (Schlagwort), Bohrung (Schlagwort), Erdarbeiten (Schlagwort), tiefe Bohrung (Schlagwort), Erdaufschluss (Schlagwort), vertikale Erdwärmesonde (Schlagwort), Erdbohrung (Schlagwort), Anlagenbau (Schlagwort), Erdwärmenutzung (Schlagwort), Aufschlusszwecke (Schlagwort), Geothermie (Schlagwort), Anlagenbetrieb (Schlagwort), Brunnen (Schlagwort), Sonden (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Berlin deckt die gesamte Trinkwasserversorgung, sowohl die öffentliche als auch die private, aus dem Grundwasser. Deshalb ist es besonders wichtig, die Qualität des Grundwassers zu schützen. Wer Erdwärme nutzen möchte, zum Beispiel zum Heizen von Gebäuden, und dafür Erdwärmesonden oder Erdkollektoren errichten bzw. eine Erdwärmeanlage betreiben muss, benötigt eine wasserbehördliche Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist notwendig, da zum Beispiel das Bohren ins Erdreich bei der Errichtung von Erdwärmesonden oder das Verwenden von Spülungszusätzen zu schädlichen Veränderungen des Grundwassers führen kann. Durch die thermische Veränderungen werden der Boden und das Grundwasser abgekühlt oder aufgewärmt, wodurch sich die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Wassers verändern. Diese Veränderungen der Grundwasserqualität stellen eine Gewässerbenutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Die Zulassung einer Erdwärmeanlage beinhaltet die Genehmigung für den Bau (Sonden, Brunnen) sowie die Erlaubnis für Entnahme, Wiedereinleitung und thermische Nutzung.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme mittels mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasser-Wärmepumpen oder sonstiger Systeme.
2. Die Wasserbehörde prüft Ihren Antrag.
3. Sie erhalten einen Bescheid und müssen die Gebühr bezahlen.
4. Nach Erteilung der wasserbehördlichen Erlaubnis zeigen Sie den Bohrbeginn mindestens zwei Wochen
vorher der Wasserbehörde an.
5. Alle Anlagen zur Erdwärmenutzung dürfen erst nach einer Bauabnahme durch die Wasserbehörde in Betrieb genommen werden.
Die Erlaubnis ist notwendig, da zum Beispiel das Bohren ins Erdreich bei der Errichtung von Erdwärmesonden oder das Verwenden von Spülungszusätzen zu schädlichen Veränderungen des Grundwassers führen kann. Durch die thermische Veränderungen werden der Boden und das Grundwasser abgekühlt oder aufgewärmt, wodurch sich die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Wassers verändern. Diese Veränderungen der Grundwasserqualität stellen eine Gewässerbenutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Die Zulassung einer Erdwärmeanlage beinhaltet die Genehmigung für den Bau (Sonden, Brunnen) sowie die Erlaubnis für Entnahme, Wiedereinleitung und thermische Nutzung.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme mittels mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasser-Wärmepumpen oder sonstiger Systeme.
2. Die Wasserbehörde prüft Ihren Antrag.
3. Sie erhalten einen Bescheid und müssen die Gebühr bezahlen.
4. Nach Erteilung der wasserbehördlichen Erlaubnis zeigen Sie den Bohrbeginn mindestens zwei Wochen
vorher der Wasserbehörde an.
5. Alle Anlagen zur Erdwärmenutzung dürfen erst nach einer Bauabnahme durch die Wasserbehörde in Betrieb genommen werden.
- Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärme mittels mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasser-Wärmepumpen oder sonstiger Systeme
Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post oder per E-Mail und reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein. - Übersichts- und Lageplan
Übersichtsplan über die Lage des Grundstücks im Maßstab 1:5.000 und bemaßter Lageplan mit Eintrag der geplanten Standorte der Erdwärmesonden sowie der zugehörigen Leitungen im Maßstab 1:200. - Kartenausschnitt aus dem Umweltatlas
Kartenausschnitt aus dem Umweltatlas über die spezifische Entzugsleistung für die geplante Bohrtiefe bei 1800 Jahresbetriebsstunden (Heizung ohne Warmwasser) oder 2400 Jahresbetriebsstunden (Heizung mit Warmwasser), die zur Vordimensionierung der Anlage genutzt wurde. - Berechnung der erforderlichen Sondenlänge bzw. Größe von Erdwärmekollektoren anhand der spezifischen Daten aus dem Umweltatlas
- Technische Beschreibung
Technische Beschreibung der geplanten Erdwärmeanlage mit Angaben über die geplante Bohrtiefe bzw. Verlegetiefe und den vorgesehenen Ausbau. - Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermittels
- Wärmebedarfsberechnung des Hauses; für Neubau nach DIN EN 12831 (Normheizlastberechnung)
- Benennung der bei den Bohrungen in das Grundwasser einzubringenden Stoffe und der geplanten Mengen
(u.a. Spülungszusätze und Hinterfüllmaterial) - Nachweis über die Beauftragung eines nach DVGW-Arbeitsblatt W 120 zertifizierten Bohrunternehmens
- Nachweis des erhöhten Frostwiderstandes des Hinterfüllmaterials
- Bei Anlagen >50 kW Heizleitung (im Einzelfall >30 kW Heizleistung): thermohydrodynamischen Simulation
Vorlage der Ergebnisse der thermohydrodynamischen Simulation gemäß Auflage 3.5 ff. aus der wasserrechtlichen Erlaubnis zum GRT - Bei Vertretung: Bauherrenvollmacht
- Bauherrenvollmacht mit Angabe des Gebührenschuldners, sofern der Antrag nicht durch diesen selbst gestellt wird.
- Bei einer GbR muss eine natürliche oder juristische Person mit ladungsfähiger Anschrift als Vertreter und Gebührenträger benannt werden (Vordruck zum Antragsformular).
- Fachgerechte Planung und korrekte Dimensionierung von Erdwärmeanlagen
- Bei Erdwärmeanlagen mit mehr als 30 kW Heizleistung ist zusätzlich ein sogenannter Geothermal Response Test notwendig
- Beachtung der Abstandsregelungen
- Positive Standortbeurteilung
- Der Bau von Erdwärmeanlagen muss dem Stand der Technik entsprechen.
- 350,00 Euro je Erdwärmeanlage bis 30 kW (geschlossene Systeme wie Sonden, Kollektoren, thermoaktive Bauteile, sonstige geschlossene Systeme)
- 350,00 Euro je Erdwärmeanlage ab 30 kW (geschlossene Systeme wie Sonden, Kollektoren, thermoaktive Bauteile, sonstige geschlossene Systeme) zuzüglich 400,00 Euro je weitere 50 kW
- 500,00 Euro je Erdwärmeanlagen bis 30 kW (offene Systeme, Wasser/Wasser-Erdwärmeanlagen, Grundwasserzirkulationssysteme)
- 350,00 Euro je Erdwärmeanlagen ab 30 kW (offene Systeme, Wasser/Wasser-Erdwärmeanlagen, Grundwasserzirkulationssysteme) zuzüglich 400,00 Euro für je weitere 50 KW
- zuzüglich 0,025 x der Kosten je Brunnen, mindestens 150,00 € je Brunnen zur Einleitung oder Entnahme von Grundwasser und thermischen Nutzung