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Steuerberater/in - Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

Berlin 99135003001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135003001000

Leistungsbezeichnung

Steuerberater/in - Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Steuerberater/in - Verbindliche Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

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Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer eine Steuerberaterprüfung ablegen oder sich davon befreien lassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auf Antrag können Sie eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung oder Befreiung von der Prüfung erhalten.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf verbindliche Auskunft". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
4. Sie erhalten die rechtsverbindliche schriftliche Auskunft per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf verbindliche Auskunft
    Stellen Sie den Antrag online. Im Einzelfall erhalten Sie ein Antragsformular auf Anfrage bei der StBK.
  • Lebenslauf
    mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
  • Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen
    • über den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und die jeweilige Regelstudienzeit oder
    • über den Abschluss einer im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1991 begonnenen Fachschulausbildung mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder
    • über die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine andere gleichwertige Vorbildung und / oder
    • über die erfolgreiche Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in
  • Für die verbindliche Auskunft über die Zulassung zur Prüfung: Nachweise über praktische Tätigkeiten
    Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit folgenden Angaben:
    • Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
    • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
    • die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
    • Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in Zahl der Wochenstunden)
    • alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).
  • Für die verbindliche Auskunft über die Befreiung von der Prüfung: Bescheinigung einer deutschen Hochschule oder der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes
    Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit (bzw. Ihrer Lehrtätigkeit als Professor) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit folgenden Angaben:
    • Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
    • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
    • die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
    • Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in Zahl der Wochenstunden)
    • alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).
  • Nachweise über Wehr-/Zivildienstzeit, gesetzliche Mutterschutzzeit
    Sofern Sie diese im Antrag geltend machen.

Voraussetzungen

  • Sie möchten eine rechtlich verbindliche Auskunft zu den Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung bei der Steuerberaterkammer Berlin erhalten.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat", "Online-Ausweis (eID)" oder „Benutzername/Passwort“.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Kosten

ca. 200,00 Euro
Für die Auskunft ist eine Bearbeitungsgebühr je nach Aufwand zu entrichten. Über die Höhe dieser Gebühr gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 1 - 2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden