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Förderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes beantragen

Berlin 99400225017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400225017000

Leistungsbezeichnung

Förderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Digitalisierung (Schlagwort), Kulturgut (Schlagwort), kulturelles Erbe (Schlagwort), Museum (Schlagwort), Archiv (Schlagwort), Bibliothek (Schlagwort), Gedenkstätte (Schlagwort), digis (Schlagwort), Fördermittel (Schlagwort), Zuwendung (Schlagwort), Förderung (Schlagwort), Kulturobjekt (Schlagwort), Inventarisierung (Schlagwort), Architektur (Schlagwort), Literatur (Schlagwort), Bildende Kunst (Schlagwort), Film (Schlagwort), Musik (Schlagwort), Zeitgeschichte (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

=== Der Beantragungszeitraum ist am 15.07.2024, 13.00 Uhr abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden. ===

Kulturerbe-Einrichtungen mit Sitz in Berlin, wie zum Beispiel Archive, Bibliotheken, Museen oder Gedenkstätten, können für die Digitalisierung Ihrer Kulturgüter Fördermittel beantragen.

Im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung wird die Durchführung des Projektes zur Digitalisierung von herausragenden oder stark nachgefragten Kulturgütern gefördert. Die Fördersumme beträgt pro Projekt bis zu 150.000 Euro; dazu gibt es eine fachliche Projektbegleitung.

Digitalisierung beinhaltet alle Schritte
  • von der Inventarisierung (Erschließung)
  • über das Datenmanagement und die Datenredaktion (ggf. auch bereits vorhandener digitaler Daten),
  • die eigentliche Digitalisierung,
  • die digitale Verfügbarkeit der Objekte im Internet,
  • Entwicklung von Vermittlungsangeboten
  • bis zur Sicherung der digitalen Langzeitverfügbarkeit.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist eine Antrag auf Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes. Das können Sie online erledigen.

2. Sie erhalten zeitnah eine Benachrichtigung, dass Ihr Antrag bei der bearbeitenden Stelle eingegangen ist.

3. Innerhalb eines externen Juryverfahrens werden in einem Zeitraum von Juli bis Dezember des Antragsjahres aus allen eingegangenen Anträgen die förderwürdigen Projekte ausgewählt und vom zuständigen Senatsmitglied für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entschieden. Auf Grundlage dieser Entscheidung erhalten Sie eine Zusage oder Absage zur Förderung Ihres beantragten Projektes.

4. Im weiteren Verfahren erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entsprechende Bescheide zur Finanzierung des Projektes. Von der Forschungs- und Kompetenzstelle Digitalisierung Berlin (digiS) werden Sie im gesamten Projektverlauf fachlich begleitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes
    ausschließlich online möglich
    • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten XLSX, PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Projektbeschreibung
    Bitte machen Sie in der Projektbeschreibung Angaben zur
    • Wertigkeit des Bestandes,
    • rechtlichen Situation der zu digitalisierenden Objekte,
    • konservatorischen Situation,
    • technischen Digitalisierung,
    • geplanten Inventarisierung und Erschließung der Objekte,
    • Präsentation der Digitalisate und Metadaten,
    • Vermittlung und Nachnutzbarkeit,
    • Langzeitarchivierung der Daten.
  • Finanzierungsplan
  • Zeitplan
  • Nummer in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin
  • Angebote für Dienstleistungen
  • Bei Kooperationsprojekten: Letter of Intent
  • Kostenvoranschläge (wenn vorhanden)
  • Fotos oder Scans der Objekte (wenn vorhanden)
    mindestens ein repräsentatives Beispiel der ausgewählten Objekte (z.B. Scan oder Foto des Objektes)

Voraussetzungen

  • Frist zur Antragstellung: 15.05.-15.07.2024, 13 Uhr
  • Zuwendungsberechtigt sind Kulturerbe-Einrichtungen mit Sitz in Berlin
    • Kulturerbe-Einrichtungen sind zum Beispiel Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten usw.
    • Zuwendungsempfänger kann jede Kultureinrichtung außerhalb der Verwaltung Berlins sein, die Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
    • Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden vorrangig berücksichtigt.
    • Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung werden zweckgebunden Mittel zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen.
  • Digitalisiert werden sollen herausragende oder stark nachgefragte Kulturgüter
    • Prüfen Sie, ob der ausgewählte Bestand repräsentativ für Berlin und/oder Ihre Einrichtung ist. Was macht ihn Ihrer Meinung nach dazu? Wodurch zeichnet er sich aus?
    • Was macht ihn interessant für die Öffentlichkeit, relevant für andere (digitale) Nutzer/innen und Zielgruppen aus dem Wissenschafts-, Bildungs- oder Kulturbereich gemäß den Zielen der Förderrichtlinie?
  • Es liegt ein schlüssiges Gesamtkonzept für das geplante Digitalisierungsprojekt vor
    Dazu gehört insbesondere eine Darstellung der Ziele, welche die Institution mit der Digitalisierung erreichen will. Förderfähig sind Vorhaben, in denen der Digitalisierungsprozess nachhaltig angelegt ist.
  • Sie haben mit der Digitalisierung des Projektes noch nicht begonnen
    Gefördert werden nur Projekte, deren Durchführung nicht vor Antragstellung begonnen wurde.
  • Registrierung der Kulturerbe-Einrichtung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)
    Alle Antragssteller verpflichten sich, ihre Einrichtung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zu registrieren und, sofern rechtlich möglich, die im Rahmen des Förderprogramms digitalisierten bzw. bearbeiteten Objekte für die Deutsche Digitale Bibliothek bereitzustellen.
  • Die Kulturerbe-Einrichtung ist in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eingetragen

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden