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Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer

Berlin 11107020042000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11107020042000

Leistungsbezeichnung

Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer

Leistungsbezeichnung II

Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beratung (Schlagwort), Rückkehr (Schlagwort), Weiterwanderung (Schlagwort), Ausreise (Schlagwort), Migration (Schlagwort), RuW (Schlagwort), soziale Beratung (Schlagwort), Ausländer (Schlagwort), Asylverfahren (Schlagwort), Krieg (Schlagwort), Leistungen (Schlagwort), Grundbedarf (Schlagwort), Duldung (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Flüchtlinge (Schlagwort), Migranten (Schlagwort), Aufenthaltstitel (Schlagwort), Geburt (Schlagwort), Unterkunft (Schlagwort), Wohnung (Schlagwort), Sozialhilfe (Schlagwort), Stausgewandelt (Schlagwort), Erstaufnahmeeinrichtungen (Schlagwort), Notunterkünfte (Schlagwort), Notunterkunft (Schlagwort), Gemeinschaftseinrichtung (Schlagwort), Kostenübernahme (Schlagwort), Selbstzahler (Schlagwort), Heim (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden Personen befristete Zuweisungen erteilt, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragt oder bereits bekommen haben, sowie für diejenigen, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

Verfahrensablauf
  1. Zuerst wird die mit Hilfe der/dem Bearbeiter/in ausgefüllte Selbstauskunft mit den notwendigen Unterlagen erfasst und die Mittellosigkeit und drohende Obdachlosigkeit erklärt.
  2. Daraufhin wird ein Zuweisungsbescheid erstellt und dem Antragsteller ausgehändigt.
  3. Mit der erteilten Zuweisung in Händen, die für eine ganz bestimmte Unterkunft in Berlin gilt, müssen Sie sich zu Ihrer Unterkunft noch am selben Tag begeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
    • gültiger Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt oder eine Duldung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über einen Antrag vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (oft ausgestellt im A4-Format und gültig mit dem Nationalreisepass) oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung (Ukrainer/innen und Personen aus Drittstaaten, die vorher in der Ukraine gelebt haben)
    • gegebenenfalls Deutscher Reiseausweis für Ausländer (blau oder grau)

Voraussetzungen

  • (Drohende) Obdachlosigkeit
  • Sie haben keine Möglichkeit sich mit eigenen Mitteln in zumutbarer Weise eine Unterkunft zu verschaffen (sog. Vorrang der Selbsthilfe)
  • Personenkreis
    Für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragen oder bereits erteilt bekommen haben und für andere Personen gegenüber denen das LAF ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

    Sie sind als Ausländer/in und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
    • Autenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
    • Autenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • Autenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • Personen i.S.v. § 15a AufenthG, denen eine Regelunterkunft zugewiesen wird

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

20 min

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden