eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abmeldung (Schlagwort), Adressänderung (Schlagwort), Anmeldung (Schlagwort), elektronischer Identitätsnachweis (Schlagwort), EU-Ausweis (Schlagwort), Europa-Karte (Schlagwort), Online-Ausweisfunktion (Schlagwort), Umzug (Schlagwort), Wohnsitz (Schlagwort), eID-Karte (Schlagwort), Karte für Unionsbürger (Schlagwort), EU (Schlagwort), EWR (Schlagwort), Adresse ändern (Schlagwort), Chip (Schlagwort), eID (Schlagwort), e-ID (Schlagwort), e-ID-Card (Schlagwort), ID-Card (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), Identität (Schlagwort), Vertrauensniveau (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 4 Abs. 4 Nr. 5
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 6 Abs. 1
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 7
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 12 Abs. 4
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 20 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 21 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 25 S. 1 Nr. 7
- Personalausweisverordnung (PauswV) § 36b
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte ändern lassen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
- Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
Nur persönlich vor Ort möglich. - ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
- gültiges Identitätsdokument
ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
- ein Pass
- oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
- Ihre eID-Karte
- Sie sind umgezogen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. - Sie besitzen eine eID-Karte
- Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.