Fischerei - Genehmigung für Elektrofischerei beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Elektrofischerei (Schlagwort), Elektrofischerei (Schlagwort), Zulassung (Schlagwort), Fangverbote (Schlagwort), Strom (Schlagwort), Ausnahmegenehmigung (Schlagwort), Laichfischen (Schlagwort), fischereiliche Bestandsaufnahmen (Schlagwort), Bestandsuntersuchungen (Schlagwort), Hegemaßnahmen (Schlagwort), Forschungs- und Lehrzwecke (Schlagwort), fischereiliche Gewässerbewirtschaftung (Schlagwort), Fischerei (Schlagwort), Fische (Schlagwort), Tiere (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dazu gehören: Fang von Laichfischen, fischereiliche Bestandsaufnahmen und Bestandsuntersuchungen für Hegemaßnahmen, für Forschungs- und Lehrzwecke sowie zur fischereilichen Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofanggerät und an dessen Betreibenden gestellt.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen.
2. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
3. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen.
2. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
3. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt.
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag und benennen Sie den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom. - Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein)
- Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
- Auflistung der Gewässer und des Zeitraumes
- Sie dürfen nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen.
- Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.