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Fischerei - Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

Berlin 99042008006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042008006000

Leistungsbezeichnung

Fischerei - Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fischerei - Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Elektrofischerei (Schlagwort), Elektrofischerei (Schlagwort), Zulassung (Schlagwort), Fangverbote (Schlagwort), Strom (Schlagwort), Ausnahmegenehmigung (Schlagwort), Laichfischen (Schlagwort), fischereiliche Bestandsaufnahmen (Schlagwort), Bestandsuntersuchungen (Schlagwort), Hegemaßnahmen (Schlagwort), Forschungs- und Lehrzwecke (Schlagwort), fischereiliche Gewässerbewirtschaftung (Schlagwort), Fischerei (Schlagwort), Fische (Schlagwort), Tiere (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dazu gehören: Fang von Laichfischen, fischereiliche Bestandsaufnahmen und Bestandsuntersuchungen für Hegemaßnahmen, für Forschungs- und Lehrzwecke sowie zur fischereilichen Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofanggerät und an dessen Betreibenden gestellt.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen.
2. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
3. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag und benennen Sie den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom.
  • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein)
  • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
  • Auflistung der Gewässer und des Zeitraumes

Voraussetzungen

  • Sie dürfen nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen.
  • Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

2-6 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden