Fischerei - Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aale (Schlagwort), Aalfang (Schlagwort), Aalfischerei (Schlagwort), Aalverordnung (Schlagwort), Fischfang (Schlagwort), Fischerei (Schlagwort), Fische (Schlagwort), Tiere (Schlagwort), Jahresmeldung (Schlagwort), Fischereiregister (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die untere Fischereibehörde senden.
Verfahrensablauf
1. Reichen Sie die Jahresmeldung Aalfang ein.
2. Die Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
3. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Verfahrensablauf
1. Reichen Sie die Jahresmeldung Aalfang ein.
2. Die Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
3. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
- Frist: 30. April des Folgejahres
Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres an die untere Fischereibehörde senden.