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Fischerei - Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

Berlin 99042032261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042032261000

Leistungsbezeichnung

Fischerei - Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

Leistungsbezeichnung II

Fischerei - Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aale (Schlagwort), Aalfang (Schlagwort), Aalfischerei (Schlagwort), Aalverordnung (Schlagwort), Fischfang (Schlagwort), Fischerei (Schlagwort), Fische (Schlagwort), Tiere (Schlagwort), Jahresmeldung (Schlagwort), Fischereiregister (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die untere Fischereibehörde senden.

Verfahrensablauf
1. Reichen Sie die Jahresmeldung Aalfang ein.
2. Die Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
3. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres

Voraussetzungen

  • Frist: 30. April des Folgejahres
    Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres an die untere Fischereibehörde senden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1-4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden