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Fischerei - Ausnahmegenehmigung nach der Fischereiverordnung beantragen

Berlin 99042014006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042014006000

Leistungsbezeichnung

Fischerei - Ausnahmegenehmigung nach der Fischereiverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fischerei - Ausnahmegenehmigung nach der Fischereiverordnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausnahmen zur Fischerei (Schlagwort), Forschung (Schlagwort), Gewässer (Schlagwort), Schonzeiten (Schlagwort), Mindestmaße (Schlagwort), Monitoring (Schlagwort), Ausnahme zu fischereiwirtschaftlichen Zwecken (Schlagwort), Ausnahme zu fischereiwissenschaftlichen Zwecken (Schlagwort), Fischerei (Schlagwort), BIFVO (Schlagwort), Fische (Schlagwort), Tiere (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie zum Beispiel während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubt es Ihnen, in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für fischereiwissenschaftliche Zwecke.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der unteren Fischereibehörde.
  • Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
2. Die untere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
  • Im Falle von ganzjährig geschonten Fischarten erfolgt eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde.
3. Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
  • Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung/Befreiung
    Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
  • Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus beantragen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Keine Angaben möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden