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Sprengstoff - Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen

Berlin 99089013001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089013001000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoff - Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sprengstoff - Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Änderung Sprengstofflager (Schlagwort), Explosionsgefährliche Stoffe lagern (Schlagwort), Lagergenehmigung § 17 SprengG (Schlagwort), Lagergenehmigung Sprengstoffrecht (Schlagwort), Sprengstofflager beantragen (Schlagwort), Sprengstoff lagern Genehmigung (Schlagwort), Sprengstoff (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Errichtung und den Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden sollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wesentliche Änderungen eines bestehenden Lagers müssen Sie genehmigen lassen.

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung oder Änderung eines Lagers für explosionsgefährliche Stoffe. Dies können Sie schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.
  • Ab der Lagerung einer Nettoexplosivmasse von 10 Tonnen müssen Sie eine Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beantragen. Diese Genehmigung gilt dann auch als Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.
  • Wenn Sie nur geringe Mengen (Kleinmengen) lagern möchten, benötigen Sie keine Genehmigung. Ob es sich in Ihrem Fall um Kleinmengen handelt, können Sie in Anlage 6 (bei gewerblicher Lagerung) und Anlage 7 (bei nicht gewerblicher Lagerung) zur 2. Sprengstoffverordnung prüfen (unter "Rechtsgrundlagen").
2. Ihr Antrag wird geprüft.
3. Sie erhalten einen Bescheid mit genauen Angaben (Auflagen und Bedingungen) zu Inhalt und Umfang der Genehmigung Ihres Lagers.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung oder Änderung eines Lagers für explosionsgefährliche Stoffe gemäß § 17 SprengG
    Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de.
  • gültige Erlaubnis
    Erlaubnis nach § 7 SprengG oder § 27 SprengG oder es ist keine Erlaubnis notwendig (bei erlaubnisfreiem Umgang)
  • Flurkarte mit eingezeichneter Lagerstätte
  • Bauunterlagen
    Baubeschreibung, Bauweise oder Ähnliches
  • Brandschutzkonzept
    Brandschutzkonzept nach Industriebaurichtlinie mit Grundriss und Lage der sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Bauartzulassung
    Wenn Sie Bauteile oder Systeme (insbesondere Schranklager) verwenden, welche für die Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen zugelassen wurden, wird die Bauartzulassung benötigt.
  • Bei Änderung eines bereits genehmigten Lagers: Lagergenehmigung
    mit ausführlicher Beschreibung der beabsichtigten Änderungen sowie Anschrift und Ansprechpartner des Lagers

Kosten

  • 200,00 bis 970,00 Euro (abhängig von der Lagermenge)
  • bis 2500,00 Euro: bei erheblichem Aufwand im gewerblichen Bereich
  • bis 1250,00 Euro: bei erheblichem Aufwand im nicht gewerblichen Bereich

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden