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Baugenehmigung für Werbeanlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

Berlin 11012070006900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11012070006900

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung für Werbeanlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

Baugenehmigung für Werbeanlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), Nachträge zu Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), Verlängerungen von Baugenehmigungen (Schlagwort), Werbeanlagen (Schlagwort), Baugenehmigung (Schlagwort), #HinweisOnlineAusfüllhilfe (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Antrag für eine vereinfachte Baugenehmigung ist erforderlich, wenn Sie Werbeanlagen errichten und/oder ändern möchten und diese Werbeanlagen nicht verfahrensfrei sind.

Verfahrensablauf
1. Es wird empfohlen, vor Erstellung und Einreichung der Unterlagen Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes (Stadtentwicklungsamt), in dem das (Bau-)Grundstück liegt, aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

2. Nutzen Sie den Antrags-Assistent für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen (§ 63a BauO Bln).
  • Mit dem Online-Assistenten können Sie Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen online einreichen. Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
  • Nachdem Sie die Schritte des Antrags-Assistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
3. Nachreiche-Assistent für die Nachreichung von Dokumenten
  • Nutzen Sie diesen Assistenten für Nachreichungen von Dokumenten. Eine Nachreichung online ist jedoch erst dann möglich, wenn Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Bauantrag die Zugangsdaten (Aktenzeichen und PIN) mitgeteilt hat.
  • Nachdem Sie die Schritte des Nachreicheassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular, welches die benötigten Grunddaten und eine Liste aller nachgereichten Dokumente enthält. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen
    Sie können für den Antrag entweder den Online-Assistenten nutzen oder Sie nutzen das Formular und reichen es schriftlich per Post ein.
    Bei Online-Antragstellung:
    • Nachdem Sie die Schritte des Online-Antragsassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF-Format bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 300 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 20 MB groß sein.
  • Auszug aus der Flurkarte mit Einzeichnung des Standortes
  • Zeichnung und Beschreibung der Werbeanlage oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage
    • Eine Zeichnung und Beschreibung oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage, wie ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage.
    • Die Zeichnung oder eine andere geeignete Darstellung muss die Darstellung der Werbeanlage und ihre Maße, auch bezogen auf den Standort und auf Anlagen, an denen die Werbeanlage angebracht oder in deren Nähe sie aufgestellt werden soll, sowie Angaben über die Farbgestaltung enthalten.
    • In der Beschreibung sind die Art und die Beschaffenheit der Werbeanlage und die Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen anzugeben.
  • Nachweis der Standsicherheit (soweit er bauaufsichtlich geprüft wird)
  • anderenfalls die Erklärung der Tragwerksplanerin oder des Tragwerksplaners
    Einreichung der Erklärung nach Maßgabe des Kriterienkataloges der Anlage 1

Voraussetzungen

Kosten

Gebühren nach BauGebO

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

siehe § 69 Bauordnung Berlin (BauO Bln)

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden