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Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

Berlin 99012070006001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070006001

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), Nachträge zu Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), Verlängerungen von Baugenehmigungen (Schlagwort), vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), Baugenehmigung (Schlagwort), #HinweisOnlineAusfüllhilfe (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Antrag für eine vereinfachte Baugenehmigung ist erforderlich, wenn Sie Anlagen errichten und/oder ändern und/oder deren Nutzung ändern möchten und diese Anlagen nicht verfahrensfrei sind. Dieses Baugenehmigungsverfahren findet bei Sonderbauten (§ 64 BauO Bln) und Werbeanlagen (§ 63 a BauO Bln) keine Anwendung.

Verfahrensablauf
1. Es wird empfohlen, vor Erstellung und Einreichung der Unterlagen Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes (Stadtentwicklungsamt), in dem das (Bau-)Grundstück liegt, aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

2. Nutzen Sie den Antrags-Assistent für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO Bln).
  • Mit dem Online-Assistenten können Sie Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen online einreichen. Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
  • Nachdem Sie die Schritte des Antrags-Assistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
3. Nachreiche-Assistent für die Nachreichung von Dokumenten
  • Nutzen Sie diesen Assistenten für Nachreichungen von Dokumenten. Eine Nachreichung online ist jedoch erst dann möglich, wenn Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Bauantrag die Zugangsdaten (Aktenzeichen und PIN) mitgeteilt hat.
  • Nachdem Sie die Schritte des Nachreicheassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular, welches die benötigten Grunddaten und eine Liste aller nachgereichten Dokumente enthält. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten

Die Baugebühren werden in der Regel in Abhängigkeit von den Herstellungskosten berechnet.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

siehe § 69 Bauordnung Berlin (BauO Bln)

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden