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Sprengstoff - Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Berlin 99089058012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089058012000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoff - Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sprengstoff - Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Schlagwort), explosionsgefährliche Stoffe (Schlagwort), Sprengstoff (Schlagwort), Pyrotechnik (Schlagwort), Gewerblicher Bereich (Schlagwort), Nicht gewerblicher Bereich (Schlagwort), Gefahrenstoffe (Schlagwort), Befähigungsschein (Schlagwort), Erlaubnis (Schlagwort), Fachkundelehrgang (Schlagwort), Arbeitnehmerschutz. Arbeitsschutz (Schlagwort), Firmenerlaubnis (§7 Sprengstoffgesetz) (Schlagwort), Private § 27- -Erlaubnis Sprengstoffgesetz (Schlagwort), Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schlagwort), Zuverlässigkeitsprüfung nach Sprengstoffgesetz (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie an einem Lehrgang teilnehmen wollen, in dem die Fachkunde für den Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz vermittelt wird, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Bescheinigung ist ein Jahr gültig.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV. Dies können Sie per Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.

  2. Ihr Antrag wird geprüft. Falls Sie kein EU-Bürger sind, holt die Behörde eine Auskunft bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.

  3. Sie erhalten einen Bescheid mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ihr Antrag kann auch abgelehnt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV
    Stellen Sie den Antrag per Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de.
  • Lehrgang
    Informationen über die Art des Lehrgangs und ggf. Lehrgangsanmeldung
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland (EU-Staat/Nicht-EU-Staat) sowie nichtdeutscher Staatsangehörigkeit: Strafregisterauszug
    Sie benötigen einen Strafregisterauszug in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes, der für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich ist. Sollten sich daraus bestimmte Tatsachen (z. B. Verurteilungen) ergeben, die weitere Überprüfungen nach sich ziehen, setzt sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine natürliche Person sein.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Zuverlässigkeit
    Die erforderliche Zuverlässigkeit ist normalerweise gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind.
  • persönliche Eignung
    Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen der psychischen oder körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
  • Rechtzeitige Antragstellung
    Spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang

Kosten

  • 85,00 Euro (40,00 Euro für die Erteilung und 45,00 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung)
  • 8,50 Euro bis 42,50 Euro bei Ablehnung (je nach Verwaltungsaufwand)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden