Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Sprengstoff - Sprengung anzeigen

Berlin 99089038169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089038169000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoff - Sprengung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Sprengstoff - Sprengung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Explosion (Schlagwort), Explosionsgefahr (Schlagwort), explosionsgefährliche Stoffe (Schlagwort), Gebäudesprengung (Schlagwort), Genehmigung (Schlagwort), Kampfmittel (Schlagwort), SprengG (Schlagwort), Sprengstoff (Schlagwort), Sprengstoffgesetz (Schlagwort), Sprengung (Schlagwort), Zerstören (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Vor einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen (zum Beispiel bei einer Gebäudesprengung oder Sprengungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen) muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz die Sprengung der zuständigen Behörde anzeigen. Auch eine Veränderung einer bereits angezeigten Sprengung muss angezeigt werden.

Verfahrensablauf

1. Reichen Sie eine Sprenganzeige nach § 1 bzw. § 2 der 3. SprengV ein. Dies können Sie schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.
  • Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind (z. B. in Steinbrüchen). Dies gilt aber nur für die Sprengungen, welche in der Genehmigung enthalten sind.

2. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Bei Bedenken wird die Behörde den Verantwortlichen kontaktieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Sprenganzeige nach § 1 bzw. § 2 der 3. SprengV
    Reichen Sie die vollständig ausgefüllte Anzeige schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de ein.
  • Berechnungs- und Planungsunterlagen:
    • Art, Verfahren und Umfang der Sprengungen
    • Art und Höchstmenge der je Sprengung zu verwendenden Sprengstoffe und Zündmittel, bei Verwendung von Sprengzeitzündern der Höchstmenge der Sprengstoffe je Zündzeitstufe
    • die Entfernung der Sprengstellen von besonders schutzbedürftigen Gebäuden und Anlagen, insbesondere Krankenhäusern, Schulen, Alten- und Kinderheimen, Sportanlagen und Spielplätzen in einem Umkreis von mindestens 1.000 Metern
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere die Deckungsräume für Beschäftigte, Absperrmaßnahmen an Verkehrswegen sowie Vorkehrungen zum Schutz benachbarter Wohn- und Arbeitsstätten gegen Steinflug, Erschütterungen, Sprengschwaden und Lärm
  • Im Einzelfall: Sachverständigengutachten
    Wenn Zweifel an den Unterlagen und damit zum geplanten Bauvorhaben bestehen, kann ein Gutachten angefordert werden. Hierüber wird Sie die Behörde nach Eingang Ihrer Anzeige informieren.
  • Wenn in der Anzeige keine Entfernung der Sprengstelle von den nächstgelegenen Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten und Einrichtungen der öffentlichen Versorgung angegeben ist: Lageplan (maßstäblich)
    mit Angabe der Sprengstellen einschließlich ihrer voraussehbaren Lageveränderungen und der Entfernung von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 Metern

Voraussetzungen

  • Erlaubnis nach § 7 bzw. § 27 SprengG
  • Befähigungsschein nach § 20 SprengG
  • Rechtzeitige Anzeige
    Die Anzeige muss rechtzeitig erfolgen.
    • Bei mehreren gleichartigen Sprengungen innerhalb einer Betriebsstätte oder Durchführung eines Vorhabens: mindestens 4 Wochen vor Beginn der Sprengungen
    • Jede sonstige Sprengung: mindestens eine Woche vor Beginn der Sprengungen
    • Jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung: unverzüglich

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden