Anerkennung von Wettbewerbsregeln beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kartellrecht (Schlagwort), Wettbewerbsrecht (Schlagwort), Anerkennung (Schlagwort), Wirtschaftsvereinigung (Schlagwort), Berufsvereinigung (Schlagwort), Wettbewerbsregeln (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wirtschafts- und Berufsvereinigungen können bei der Kartellbehörde die Anerkennung von Wettbewerbsregeln beantragen.
Verfahrensablauf:
1. Reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln ein
2. Der Antrag wird geprüft, ggfs. werden Sie für Rückfragen kontaktiert
Verfahrensablauf:
1. Reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln ein
2. Der Antrag wird geprüft, ggfs. werden Sie für Rückfragen kontaktiert
- Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln
Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Name, Rechtsform und Anschrift der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung;
- Name und Anschrift der Person, die sie vertritt;
- die Angabe des sachlichen und örtlichen Anwendungsbereichs der Wettbewerbsregeln;
- den Wortlaut der Wettbewerbsregeln.
- Satzung der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung
- Nachweis, dass die Wettbewerbsregeln satzungsmäßig aufgestellt sind
- Aufstellungen zu außenstehenden Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen und Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe
- Aufstellungen zu - Lieferantenvereinigungen, Abnehmervereinigungen und Bundesorganisationen der beteiligten Wirtschaftsstufen des betreffenden Wirtschaftszweiges