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Sprengstoff - Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen

Berlin 99089006001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089006001000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoff - Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sprengstoff - Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

§ 7 Sprengstoffgesetz (Schlagwort), Erlaubnis (Schlagwort), Explosionsgefährliche Stoffe (Schlagwort), Feuerwerk (Schlagwort), Feuerwerkskörper (Schlagwort), Gewerbe (Schlagwort), Pyrotechnik (Schlagwort), Schwarzpulver (Schlagwort), Schwarzpulverähnliche Treibladungspulver (Schlagwort), Selbstständig (Schlagwort), SprengG (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Menschen und Sachen sollen so vor den Gefahren geschützt werden, die vom Umgang mit Sprengstoffen ausgehen können.

Für folgende explosionsgefährliche Stoffen benötigen Sie eine Erlaubnis:
  • NC-Pulver (Nitrozellulosepulver)
  • Bühnenpyrotechnik/technische Pyrotechnik
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4
  • Feuerwerkskörper nach § 20 Abs. 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Kategorie F2
Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf eine gewerbliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht. Dies können Sie schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.

  2. Ihr Antrag wird geprüft. Falls nötig, wird die zuständige Behörde Sie kontaktieren, um Sie zu weiteren Informationen zu den vorhandenen Lagermöglichkeiten der explosionsgefährlichen Stoffe zu befragen. Um Ihre Zuverlässigkeit zu prüfen, werden Auskünfte von anderen Behörden (zum Beispiel Polizei und Staatsanwaltschaft) eingeholt.

  3. Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung sowie die Erlaubnis(se). Hierbei handelt es sich um amtliche und fälschungssichere Dokumente.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für den gewerblichen Bereich gemäß § 7 SprengG
    Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fachkundenachweis (Lehrgangszeugnisse) im Original oder beglaubigter Kopie
    oder nachgewiesene fachkundige Person (Befähigungsscheininhaber)
  • Haftpflichtversicherung
  • Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung
    zum Beispiel technische Dokumentation, Fotonachweise, Lagerplan
  • ggf. Gewerbeanmeldung
    Es wird keine Gewerbeanmeldung benötigt, wenn keine Gewinnerzielung erfolgt. Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 7 SprengG, muss die Gewerbeanmeldung spätestens bei der Anzeige zur Aufnahme des Betriebes nach § 14 SprengG vorliegen.
  • Falls vorhanden: sprengstoffrechtliche Befähigung nach § 20 SprengG in Kopie
  • Falls vorhanden: sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 SprengG in Kopie
  • Personen mit Wohnsicht im Ausland (EU-Staat/Nicht-EU-Staat) sowie nichtdeutscher Staatsangehörigkeit: Strafregisterauszug
    Sie benötigen einen Strafregisterauszug in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes, der für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich ist. Sollten sich daraus bestimmte Tatsachen (z. B. Verurteilungen) ergeben, die weitere Überprüfungen nach sich ziehen, setzt sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung.
  • Für Personen aus dem Ausland (Nicht-EU-Staat): Unbedenklichkeitsbescheinigung in beglaubigter Übersetzung
    Sie benötigen eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (zum Beispiel Strafregisterauszug).

Voraussetzungen

  • Fachkunde
    Sie müssen über Fachkunde verfügen. Die Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang nachgewiesen.
  • Zuverlässigkeit
    Die erforderliche Zuverlässigkeit ist normalerweise gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind.
  • Persönliche Eignung
    Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen der psychischen oder körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Haftpflichtversicherung
    Sie müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, welche die in Punkt 10.7 SprengVwV genannten Mindestsummen abdeckt.

Kosten

  • 150,00 bis 300,00 Euro, zuzüglich 45,00 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden