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Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden

Berlin 99085001014002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001014002

Leistungsbezeichnung

Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden

Leistungsbezeichnung II

Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pass (Schlagwort), Paß (Schlagwort), Kinderreisepass (Schlagwort), Passverlust (Schlagwort), Personaldokument (Schlagwort), Passverlustanzeige (Schlagwort), Reisepass (Schlagwort), Wiederfinden (Schlagwort), wiederaufgetaucht (Schlagwort), wiedergefunden (Schlagwort), vorläufiger Reisepass (Schlagwort), Fund (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Ihr Reisepass oder der Kinderreisepass nach Verlust - zum Beispiel verloren oder gestohlen - wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass.

Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Reisepass oder den Kinderreisepass nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.

2. Empfehlung: Einen neuen Reisepass beantragen:
  • Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Reisepass zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung wegen Wiederauffinden des Reisepasses
    Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen.
  • Der wiedergefundene Reisepass

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren verlorenen Reisepass wiedergefunden
    Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass.
  • Persönliches Erscheinen
    Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

wenige Minuten

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden