Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
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Begriffe im Kontext
Pass (Schlagwort), Paß (Schlagwort), Kinderreisepass (Schlagwort), Passverlust (Schlagwort), Personaldokument (Schlagwort), Passverlustanzeige (Schlagwort), Reisepass (Schlagwort), Wiederfinden (Schlagwort), wiederaufgetaucht (Schlagwort), wiedergefunden (Schlagwort), vorläufiger Reisepass (Schlagwort), Fund (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Ihr Reisepass oder der Kinderreisepass nach Verlust - zum Beispiel verloren oder gestohlen - wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass.
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Reisepass oder den Kinderreisepass nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Empfehlung: Einen neuen Reisepass beantragen:
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Reisepass oder den Kinderreisepass nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Empfehlung: Einen neuen Reisepass beantragen:
- Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Reisepass zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
- Meldung wegen Wiederauffinden des Reisepasses
Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen. - Der wiedergefundene Reisepass
- Sie haben Ihren verlorenen Reisepass wiedergefunden
Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass. - Persönliches Erscheinen
Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen. - Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.