Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ersatzschule (Schlagwort), Schule in freier Trägerschaft (Schlagwort), Privatschule (Schlagwort), staatliche Anerkennung (Schlagwort), Zeugnisse (Schlagwort), Abschlüsse (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Für die "Staatliche Anerkennung als Ersatzschule" müssen Schulträger einen Antrag stellen. Die Schule erhält mit der Anerkennung das Recht, Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen.
- Antrag des Schulträgers auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
- Bestehen der genehmigten Ersatzschule seit mindestens zwei Jahren
- Der erste Schülerjahrgang hat die letzte Jahrgangsstufe der Schule erreicht
- Beratung
Sie müssen Sich von der Senatsverwaltung für Bildung beraten lassen.