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Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen

Berlin 99088017016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088017016000

Leistungsbezeichnung

Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ersatzschule (Schlagwort), Schule in freier Trägerschaft (Schlagwort), Privatschule (Schlagwort), staatliche Anerkennung (Schlagwort), Zeugnisse (Schlagwort), Abschlüsse (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die "Staatliche Anerkennung als Ersatzschule" müssen Schulträger einen Antrag stellen. Die Schule erhält mit der Anerkennung das Recht, Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag des Schulträgers auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.

Voraussetzungen

  • Bestehen der genehmigten Ersatzschule seit mindestens zwei Jahren
  • Der erste Schülerjahrgang hat die letzte Jahrgangsstufe der Schule erreicht
  • Beratung
    Sie müssen Sich von der Senatsverwaltung für Bildung beraten lassen.

Kosten

  • 500,00-1.500,00 Euro je nach Aufwand

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden