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Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Berlin 99050102007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050102007000

Leistungsbezeichnung

Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Leistungsbezeichnung II

Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reisegewerbe (Schlagwort), Lebensmittel (Schlagwort), verderbliche Waren (Schlagwort), Versteigerung (Schlagwort), Ausnahme (Schlagwort), Gewerbe (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

Voraussetzungen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden