Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen
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Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen
Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen
Begriffe im Kontext
Reisegewerbe (Schlagwort), Lebensmittel (Schlagwort), verderbliche Waren (Schlagwort), Versteigerung (Schlagwort), Ausnahme (Schlagwort), Gewerbe (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.
- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt. - Personaldokumente
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. - Reisegewerbekarte
Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes
- Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes
Sie müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.