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Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - auf Anerkennung verzichten

Berlin 11050083016900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11050083016900

Leistungsbezeichnung

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - auf Anerkennung verzichten

Leistungsbezeichnung II

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - auf Anerkennung verzichten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (Schlagwort), Verzicht auf Anerkennung UBG (Schlagwort), Aberkennung UBG (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft kann auf ihre Anerkennung als eben solche verzichten. Grundlage ist eine Änderung des Unternehmensgegenstandes oder eine entsprechende Anpassung in Satzung oder Gesellschaftsvertrag. Die Anerkennung verliert ihre Wirksamkeit von dem Tag an, an dem die Änderung in das Handelsregister eingetragen wird.

Verfahrensablauf
  1. Sie unterrichten als Berliner Unternehmensbeteiligungsgesellschaft die zuständige Behörde darüber, dass der Unternehmensgegenstand (§ 2 Abs. 2 Satz 1 UBGG) oder die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag dahingehend verändert wurde, dass die Geschäfte nicht nach Maßgabe des UBGG betrieben werden. Nachweise dazu müssen mit eingereicht werden.
  2. Die zuständige Behörde gibt die Änderung dem Handelsregister Berlin und der BaFin bekannt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verzicht der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
    Einem schriftlichen Antrag sind im Original oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen: Satzung oder Gesellschaftsvertrag
  • Satzung
    Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung

Voraussetzungen

  • Bestehende Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
  • Änderungsnachweis oder Bestimmung
    Änderung des Unternehmensgegenstands (§ 2 Abs. 2 Satz 1 UBGG) oder Bestimmung in der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrags, dass die Geschäfte nicht nach Maßgabe dieses Gesetzes betrieben werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden