Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung beantragen

Berlin 99050083016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050083016000

Leistungsbezeichnung

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (Schlagwort), Anerkennung UBG (Schlagwort), Beteiligungsgesellschaft (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Unternehmensbeteiligungsgesellschaften können sich Gesellschaften anerkennen lassen, welche die engen Voraussetzungen erfüllen. Ob ein Unternehmen die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erlangt, entscheidet die zuständige Behörde.

Verfahrensablauf
  1. Vor Antragstellung wird unbedingt empfohlen, Kontakt zur genehmigenden Behörde aufzunehmen.
  2. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach § 15 UBGG bei der zuständigen Behörde, wenn sich der Hauptsitz in Berlin befindet. Schicken Sie bitte auch die erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag.
  3. Der Antrag wird geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert oder Unterlagen nachgefordert.
  4. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach § 15 UBGG.
  5. Die zuständige Behörde gibt die Anerkennung dem Handelsregister Berlin und der BaFin bekannt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
    Dem schriftlichen Antrag sind im Original oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen: Satzung, Urkunden, Erlaubnisnachweis
  • Satzung
    Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung
  • Urkunden
    Die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführung oder der Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.
    Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person.
  • Erlaubnisnachweis
    Sofern die die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verwaltende Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, ein Nachweis über
    a) die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder
    b) die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

Voraussetzungen

  • Rechtsform
    Ausschließlich für Gesellschaften in der Rechtsform der AG, der GmbH, der KG oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien.
  • Kapital
    Die Mindestkapitalisierung muss eine Million Euro betragen.
  • Sitz im Inland
    Sitz und Geschäftsleitung des Unternehmens müssen im Inland liegen.
  • Unternehmensgegenstand
    Der Unternehmensgegenstand muss satzungsmäßig auf Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im Sinne des UBGG beschränkt sein.

Kosten

506,18 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Für eine Durchschnittsbildung eignen sich die Verfahren nach Zahl und Individualität nicht. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfungsaufwand.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden