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Innungsverband - Genehmigung der Satzung beantragen

Berlin 99058044006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058044006000

Leistungsbezeichnung

Innungsverband - Genehmigung der Satzung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Innungsverband - Genehmigung der Satzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Innung (Schlagwort), Landesinnung (Schlagwort), Landesinnungsverband (Schlagwort), Innungsverband (Schlagwort), Satzung genehmigen (Schlagwort), Innsungssatzung (Schlagwort), LIV Satzung (Schlagwort), Handwerksinnung (Schlagwort), Handwerksverband (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Landesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts. Er wird mit Genehmigung der Satzung rechtsfähig. Die Satzung und ihre Änderung müssen durch die oberste Landesbehörde des Bundeslandes genehmigt werden, in dem der Landesinnungsverband seinen Sitz hat.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag zur Genehmigung einer Satzung oder Satzungsänderung bei der zuständigen Behörde, wenn sich der Hauptsitz in Berlin befindet.
  2. Der Antrag wird geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert oder Unterlagen nachgefordert.
  3. Nach Abschluss der Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert. Bei positiver Prüfung versendet die zuständige Behörde einen Genehmigungsbescheid an Sie.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung einer Satzung oder Satzungsänderung
    Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
  • Neue Satzung
    Gegebenfalls die alte Satzung, falls eine Änderung genehmigt werden soll
  • Beschluss der Mitgliederversammlung
    Protokoll, Einladung

Voraussetzungen

  • Zusammenschluss von Handwerksinnungen
    Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke im Bezirk eines Landes
  • Einmaligkeit
    Es besteht nicht bereits ein anderer Landesinnungsverband im Bundesland.
  • Beschluss
    Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung war beschlussfähig.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

In einfachen Fällen 3-4 Wochen, bei länderübergreifenden Verfahren ist mit längerer Bearbeitungszeit zu rechnen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden