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Waffenrecht - Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen beantragen

Berlin 99089083007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089083007000

Leistungsbezeichnung

Waffenrecht - Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Waffenrecht - Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

öffentliche Veranstaltungen (Schlagwort), Waffenschein (Schlagwort), Genehmigung (Schlagwort), Ausnahme (Schlagwort), Schusswaffen (Schlagwort), Theater (Schlagwort), Film (Schlagwort), Bewachungsunternehmen (Schlagwort), Bewacher (Schlagwort), Führen von Waffen (Schlagwort), Waffenschein (Schlagwort), Waffenbesitzkarte (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Grundsätzlich ist das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten. Die Waffenbehörde kann hiervon unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen. Es darf dadurch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen. Bitte beachten Sie, dass eine solche Genehmigung nur für besonders gelagerte Ausnahmefälle in Frage kommt.

Die Ausnahmegenehmigung muss bei der Veranstaltung mitgeführt werden und gilt in der Regel zeitlich begrenzt für bestimmte Veranstaltungen.

Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich:
  • für Theateraufführungen und vergleichbaren Vorführungen. Sollten Mitwirkende zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen führen oder Hieb- und Stoßwaffen bei sich tragen, ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
  • Gleiches gilt für gleichgestellte tragbare Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen
    Der Antrag muss in schriftlicher Form per Post, per Fax oder als E-Mail übersandt werden.
    • Ein Formular ist nicht notwendig.
  • Familien-, Geburts- und Vornamen, Geburtsdatum und -ort, sowie die Adresse, ggf. Firmenname und Anschrift bei Bewachungsunternehmen
  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen: Kopien der Waffenbesitzkarte und des Waffenscheins
  • Bei sonstigen Waffen: Angaben zur Art der Waffen
  • Glaubhaftmachung, dass auf das Mitführen von Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten werden kann.
  • Bei Bewachungsfirmen: Auftrag zur Durchführung von Bewachungsaufgaben im Rahmen der Veranstaltung.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen bereits einen Waffenschein oder eine gleichwertige Erlaubnis, wenn Sie eine Schusswaffe führen wollen
  • Wenn Sie eine sonstige Waffe führen wollen, muss der Erwerb und Besitz dieser Gegenstände Ihnen generell erlaubt sein
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Sie machen glaubhaft, dass Sie auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten können.
  • Es darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen.

Kosten

  • 167,00 Euro: Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden