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Waffenrecht - Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle für Waffenhandel/Waffenherstellung anzeigen

Berlin 99089091261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089091261000

Leistungsbezeichnung

Waffenrecht - Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle für Waffenhandel/Waffenherstellung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Waffenrecht - Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle für Waffenhandel/Waffenherstellung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Waffenhandel (Schlagwort), Waffenherstellung (Schlagwort), gewerbsmäßig (Schlagwort), Zweigniederlassung (Schlagwort), Betrieb (Schlagwort), unselbstständigen Zweigstelle (Schlagwort), Eröffnung (Schlagwort), Schließung (Schlagwort), Waffe (Schlagwort), Waffen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Innerhalb von zwei Wochen muss die Aufnahme oder Schließung des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
    Die Anzeige muss in schriftlicher Form per Post, per Fax oder als E-Mail übersandt werden. Ein Formular ist nicht notwendig.
  • Angaben zur Zweigniederlassung oder der unselbstständigen Zweigstelle
    • Angaben zur Geschäftsadresse
    • Datum der Betriebsaufnahme oder Schließung
  • Angaben zu der bereits erteilten Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (sofern nicht schon vorher eingereicht)

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis.
  • Frist: 2 Wochen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden