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Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft beantragen

Berlin 99059001243001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001243001

Leistungsbezeichnung

Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umwandlung (Schlagwort), Lebenspartnerschaft (Schlagwort), Ehe (Schlagwort), umwandeln (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln. Es besteht keine Verpflichtung die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Die bestehende Lebenspartnerschaft kann auch nach dem 01.10.2017 als solche fortgeführt werden. Die Rechtswirkungen einer bestehenden Lebenspartnerschaft bestehen unverändert weiter, jedoch sind im Gesetz auch weitergehende Rechte insbesondere in Bezug auf das Adoptionsverfahren vorgesehen, die nur für eine gleichgeschlechtliche Ehe gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass (im Original)
    beider Lebenspartner/innen
  • Aktueller ausgestellter Auszug oder Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt am Begründungsort Ihrer Lebenspartnerschaft. Dieser darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 6 Monate sein. Nicht nötig, wenn das Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes geführt wird.
  • Aktueller beglaubigter Auszug oder Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
    Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes. Dieser darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 6 Monate sein.
  • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister mit Angabe des Familienstandes
    • Hauptwohnsitz in Berlin: dann benötigen Sie diese Bescheinigung nicht
    • Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin: diese Bescheinigung müssen Sie sich selbst beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung beim zuständigen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich vom Hauptwohnsitz. (am Tag der Anmeldung nicht älter als 14 Tage)
  • ggf. Vollmacht zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
    sofern einer von beiden Lebenspartnern/innen bei der Beantragung nicht anwesend sein kann.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein/e Lebenspartner/in eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.

Voraussetzungen

  • Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die vor dem 01.10.2017 in Deutschland gegründet wurde
  • Anmeldung der Umwandlung und Zeremonie der Eheschließung
    vor Ort möglich. Die Umwandlung muss im Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Anschließend muss durch die Eheschließenden der Ehewille persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit gegenüber der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklärt werden
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • Ggf. beeidigter Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Kosten

  • Keine: Die Umwandlung ist vom Gesetzgeber gebührenfrei. Jedoch ist die Eheurkunde gebührenpflichtig.
  • 12,00 Euro: Eheurkunde
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden