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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung

Berlin 99107029018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107029018000

Leistungsbezeichnung

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung

Leistungsbezeichnung II

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Asyl (Schlagwort), Dublin Verfahren (Schlagwort), Asylbewerberleistungsgesetz (Schlagwort), Beratung (Schlagwort), Rückkehr (Schlagwort), Weiterwanderung (Schlagwort), Ausreise (Schlagwort), Migration (Schlagwort), RuW (Schlagwort), soziale Beratung (Schlagwort), Ausländer (Schlagwort), Asylverfahren (Schlagwort), Krieg (Schlagwort), Leistungen (Schlagwort), Grundbedarf (Schlagwort), Duldung (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Flüchtlinge (Schlagwort), Migranten (Schlagwort), Aufenthaltstitel (Schlagwort), Geburt (Schlagwort), Schwangerschaft (Schlagwort), Kleidung (Schlagwort), Unterkunft (Schlagwort), Wohnung (Schlagwort), Sozialhilfe (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zu folgenden Themen können Sie sich im Landesamt für Flüchtingsangelegenheiten beraten lassen:
  • allgemeine sowie leistungsrechtliche Beratung
  • soziale Beratung
  • Beratung sowie Hilfen zur freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung (Der Service der RuW richtet sich an alle in Berlin lebenden ausländischen Staatsbürger/innen, dieses schließt EU-Bürger/innen und Touristen ein)

Erforderliche Unterlagen

  • Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls

Voraussetzungen

  • Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen einen bestimmte Aufenthaltstitel
    Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
    • AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
    • AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

60 min

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden