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Architektenliste - Ausländische Architekten/Stadtplaner registrieren

Berlin 99140001019001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001019001

Leistungsbezeichnung

Architektenliste - Ausländische Architekten/Stadtplaner registrieren

Leistungsbezeichnung II

Architektenliste - Ausländische Architekten/Stadtplaner registrieren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BKG (Schlagwort), Antragsteller (Schlagwort), Architektin (Schlagwort), Architekt (Schlagwort), Innenarchitektin (Schlagwort), Innenarchitekt (Schlagwort), Landschaftsarchitektin (Schlagwort), Landschaftsarchitekt (Schlagwort), Stadtplanerin (Schlagwort), Stadtplaner (Schlagwort), Architektenkammer (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Verzeichnis (Schlagwort), Baukammer (Schlagwort), Registrierung (Schlagwort), Verzeichnis (Schlagwort), Berufsbezeichnung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für in Berlin tätige auswärtige Architekten und Stadtplaner ist eine Registrierung bei der Architektenkammer Berlin erforderlich. Wenn Sie ein auswärtiger Dienstleister sind, haben Sie die Möglichkeit, sich in das Verzeichnis der auswärtigen Berufsangehörigen bei der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen, um Ihre geschützte Berufsbezeichnung in Berlin führen zu dürfen. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner bei der Architektenkammer Berlin.
  2. Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlenden Informationen und Dokumenten erhalten Sie binnen vier Wochen eine Rückmeldung mit der Bitte um Nachlieferung.
  3. Gebühren werden vorab erhoben (Zahlungsausgleichsprüfung).
  4. Vollständige Antragsunterlagen werden an den Eintragungsausschuss weitergeleitet
  5. Bei festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen stellt der Eintragungsausschuss eine Bestätigung aus, aus der das Recht auf Führen der Berufsbezeichnung hervorgeht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner
  • Staatsangehörigkeit
    Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit
  • Nachweis der rechtmäßigen Berufsausübung im Herkunftsland / Nachweis der Berufszugehörigkeit
    Bescheinigung der rechtmäßigen Berufsausübung im Herkunftsland durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Staate der Niederlassung (z.B. Architektenkammer, Ministerium, Regierungsstelle)
  • Nachweis Berufsausbildung oder sonst. Befähigungsnachweises
    Hochschulabschlussurkunde (Diplom / Master) oder sonstiger Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der einzutragenden Fachrichtung.
  • Nachweis Berufshaftpflicht
    Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zur Ausübung der Tätigkeit im Land Berlin
  • Identitätsnachweis
  • zusätzlich bei Antragsteller aus einem Drittstaat (nicht EU/EWR/Schweiz): Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
    Bei berufsangehörigen aus einem Staat außerhalb der EU muss die Gleichwertigkeit der Hochschulausbildung durch Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

  • Anforderungen an das Studium
    Studium mit mindestens vierjährigen Regelstudienzeit, bzw. Nachweis eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen ausländischen Einrichtung
  • Berufspraktika / Praktische Tätigkeit
    Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Fachrichtung
  • Unterlagen in deutscher Übersetzung
    Dem Antrag sind Unterlagen in Kopie nebst Übersetzung in deutscher Sprache durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer beizufügen

Kosten

155,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag auf Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden