Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauakten (Schlagwort), Bauaktenarchiv (Schlagwort), Bauakteneinsicht (Schlagwort), Bauantrag (Schlagwort), Grundstück (Schlagwort), Bau (Schlagwort), Archiv (Schlagwort), Zeichnungen (Schlagwort), Bauvorhaben (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
- Grundbuchauszug
(nicht älter als sechs Wochen) - Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
- Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
- Kostenübernahmeerklärung
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
- Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Eigentümer/innen,
- Bevollmächtigte oder
- Hausverwaltungen