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Handwerk - Änderung wesentlicher Inhalte des Berufsausbildungsvertrages mitteilen

Berlin 99065022060002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065022060002

Leistungsbezeichnung

Handwerk - Änderung wesentlicher Inhalte des Berufsausbildungsvertrages mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Handwerk - Änderung wesentlicher Inhalte des Berufsausbildungsvertrages mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Änderung (Schlagwort), Änderung des Berufsausbildungsvertrages (Schlagwort), Fachrichtung (Schlagwort), Schwerpunkt (Schlagwort), Wahlqualifikation (Schlagwort), Adressänderung (Schlagwort), Lehrling (Schlagwort), Lehrlingsrolle (Schlagwort), Ausbildung (Schlagwort), Handwerk (Schlagwort), Beruf (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn sich Änderungen bei wesentlichen Inhalten des Berufsausbildungsvertrages während der Ausbildung ergeben, müssen Sie die Änderungen der Handwerkskammer mitteilen.

Wesentliche Inhalte eines Berufsausbildungsvertrages sind: Ausbildungsberuf, Fachrichtung, Schwerpunkt, Wahlpflichtbaustein, Ausbildungsvergütung und Urlaubsanspruch.

Verfahrensablauf
1. Erstellen Sie eine zweiseitige Willenserklärung, d. h. ein Schreiben mit Bitte um Änderung von Inhalten des Berufsausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
  • Die Willenserklärung bzw. Änderungsmitteilung muss von dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden unterschrieben und an die Handwerkskammer Berlin geschickt werden.
  • Eine Änderung der Vergütung oder des Urlaubs muss nur mitgeteilt werden, wenn sich diese vermindern sollen.
  • Änderungen, die aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen vorgenommen werden, müssen nicht angezeigt werden.
  • Für eine Änderung der Ausbildungsdauer ist ein separater Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung zu stellen (unter "Weiterführende Informationen").

2. Die Handwerkskammer prüft den Änderungsantrag und ändert die Angaben in der Lehrlingsrolle.

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsmitteilung (zweiseitige Willenserklärung) in Kopie
    online möglich oder schriftlich
    Die Änderungsmitteilung muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden unterschrieben sein.
    • Eine Änderung der Kontaktdaten, wie z. B. Adressänderungen, können per E-Mail an lehrlingsrolle@hwk-berlin.de angezeigt werden.
  • Ggfs. Nachweis für die Änderung bei Namensänderung
    Für Namensänderungen wird ein amtlicher Nachweis über diese Änderung, z. B. eine Heiratsurkunde oder Ähnliches benötigt.

Voraussetzungen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 1 - 2 Werktagen bei Vollständigkeit der Unterlagen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden