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Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen

Berlin 99064002062000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064002062000

Leistungsbezeichnung

Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berichtigung (Schlagwort), Meldebehörde (Schlagwort), Meldedaten (Schlagwort), Personenbezogene Daten (Schlagwort), Unrichtige Daten (Schlagwort), Unvollständige Daten (Schlagwort), Verarbeitung (Schlagwort), Vervollständigung (Schlagwort), Melderegister (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Meldebehörde ist verpflichtet, auf Antrag oder von Amts wegen, die im Melderegister gespeicherten Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen, sofern der Anlass dafür gegeben ist.

Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, wenn Sie festellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet.
2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und berichtigt oder vervollständigt Ihre Daten. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie informiert.
3. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Berichtigung von Daten im Melderegister
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
  • Dokumente, aus denen sich die richtigen Daten ergeben
    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
  • Identitätsnachweis
    Ggf. ist die Vorlage eines Identitätsnachweises im Einzelfall erforderlich: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.

Voraussetzungen

  • Ihre Daten im Melderegister sind unrichtig oder unvollständig
    Sie können nur die Daten berichtigen lassen, die Sie selbst betreffen. Für andere Personen können Sie den Antrag nicht stellen.
  • Der Meldebehörde müssen die richtigen Daten bekannt sein oder bekannt gegeben werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit kann, abhängig vom Umfang der Berichtigung, wenige Tage bis einige Wochen betragen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden