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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Heilerziehungspfleger/in

Berlin 99018131016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018131016000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Heilerziehungspfleger/in

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Heilerziehungspfleger/in

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heilerziehungspfleger (Schlagwort), Berufsbezeichnung (Schlagwort), Anerkennung (Schlagwort), Prüfung (Schlagwort), Berufserlaubnis (Schlagwort), Ausbildung (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Pflege (Schlagwort), Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die staatliche Anerkennung erhält auf Antrag, wer die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger einschließlich einer integrierten Praxisausbildung mit einer Regelausbildungszeit von sechs Semestern an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Heilerziehungspflege im Land Berlin mit der staatlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Die staatliche Anerkennung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" oder "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger".

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Abschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
    (nicht älter als drei Monate)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
    • Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger

Kosten

85,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden