Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Verbeamtung für Lehrkräfte beantragen

Berlin 99145015212000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99145015212000

Leistungsbezeichnung

Verbeamtung für Lehrkräfte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verbeamtung für Lehrkräfte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beamtenverhältnis (Schlagwort), Verbeamtung (Schlagwort), Beamter (Schlagwort), Beamtin (Schlagwort), Laufbahn (Schlagwort), Bestandslehrkraft (Schlagwort), Lehrkraft (Schlagwort), Lehrer (Schlagwort), Schule (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Land Berlin verbeamtet seit 2004 erstmals wieder Lehrkräfte. Wenn Sie verbeamtet werden möchten, müssen Sie dies beantragen.

Das Antragsverfahren richtet sich an die angestellten Lehrkräfte, Schulleiter/-innen sowie Seminarleiter/-innen, die im Schuljahr 2022/2023 unbefristet und ungekündigt im öffentlichen Schuldienst des Landes Berlin tätig waren und die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis.

2. Speichern Sie sich den Antrag als pdf-Datei auf Ihrem Gerät.

3. Ihre Eingabe wird von der Personalstelle bearbeitet, die auf Ihre Unterlagen in der Personalakte zurückgreifen wird.

4. Im Falle eines Antrags auf Verbeamtung wird die Personalstelle unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie auffordern, sich bei einem Arzt / einer Ärztin zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung vorzustellen. Der Nachweis muss der Personalstelle vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis
  • Weitere Unterlagen
    Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird die Personalstelle Sie im Einzelfall darum bitten, diese Unterlagen beizubringen: Dazu gehört z.B. das Gutachten im Ergebnis Ihrer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung.

Voraussetzungen

  • Sie sind angestellte Lehrkraft im Land Berlin
    Das Gesetz findet Anwendung auf:
    • angestellte Lehrkräfte,
    • angestellte Seminarleiterinnen und Seminarleiter,
    • angestellte stellvertretende Seminarleiterinnen und stellvertretende Seminarleiter
  • Anstellung im Schuljahr 2022/2023
    Sie waren im Schuljahr 2022/2023:
    • unbefristet und ungekündigt im öffentlichen Schuldienst des Landes Berlin beschäftigt
    oder
    • beurlaubt
    oder
    • wurden nach einer gesetzlichen Regelung, wie z.B. nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, freigestellt.
  • Befähigung in der Laufbahnfachrichtung Bildung
    Sie haben eine Befähigung für einen der in der Laufbahnfachrichtung Bildung eingerichteten Laufbahnzweige des Schuldienstes (nach § 1 Abs. 2 Nummer 1 i.V.m. § 2 Nummer 1 bis 6 der Bildungslaufbahnverordnung)
  • Altersgrenze bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres
    • Die Einstellung von angestellten Lehrkräften in ein Beamtenverhältnis darf bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres erfolgen (abweichend von § 8a Abs. 1 S. 1 Landesbeamtengesetz)
  • Staatsangehörigkeit
    Die Verbeamtung setzt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz voraus.
  • Positive gesundheitliche Prognose
    Die Verbeamtung setzt eine ärztliche Untersuchung mit einer positiven gesundheitlichen Prognose voraus. Das Untersuchungsergebnis darf zum Zeitpunkt der Ernennung nicht älter als sechs Monate sein. Für die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung von einer bzw. einem der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) angehörigen Ärztin oder Arzt werden Sie zu gegebener Zeit von der Personalstelle schriftlich informiert und erhalten zusätzlich Unterlagen (z.B. Anschreiben an die begutachtende Ärztin/den begutachtenden Arzt, Formular zur Anamnese und gutachterliche Stellungnahme), die Sie zum Untersuchungstermin mitnehmen müssen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht bekannt ist.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden