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Parkausweis für Bewohner ändern

Berlin 99108001011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001011000

Leistungsbezeichnung

Parkausweis für Bewohner ändern

Leistungsbezeichnung II

Parkausweis für Bewohner ändern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bewohnerparkausweis (Schlagwort), Bewohner (Schlagwort), Anwohnerparken (Schlagwort), Anwohnervignetten (Schlagwort), Bewohnervignetten (Schlagwort), Parkraumbewirtschaftung (Schlagwort), Parkraumbewirtschaftungszone (Schlagwort), Anwohnerparkausweise (Schlagwort), Vignettenantrag (Schlagwort), Vignettenanträge (Schlagwort), Bewohnerparkausweisantrag (Schlagwort), Bewohnerparkausweisanträge (Schlagwort), Vignetten (Schlagwort), parken (Schlagwort), Parkausweis (Schlagwort), Parkschein (Schlagwort), Parkzone (Schlagwort), Parkplatz (Schlagwort), anwohnerparkausweiß (Schlagwort), Halterwechsel (Schlagwort), Kfz-Kennzeichen (Schlagwort), Kennzeichen (Schlagwort), Umschreibung (Schlagwort), Umzug (Schlagwort), Pkw (Schlagwort), Kfz (Schlagwort), Auto (Schlagwort), Motorrad (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können Ihren derzeit gültigen Bewohnerparkausweis ändern lassen,
  • aufgrund eines neuen Kfz-Kennzeichens
  • aufgrund eines Wechsels des Zulassungsinhabers
  • oder wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern und in eine andere Parkzone umziehen (das ist noch nicht online möglich)
Die Gültigkeitsdauer Ihres Bewohnerparkausweises ändert sich nicht.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Änderung Ihres Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort im Bürgeramt.

2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.

3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises
    Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort im Bürgeramt.

    • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
    • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit.
  • Parkausweisnummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie)
    • Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
    • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu ändern und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises
    Geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweises zurück. Sollte die noch gültige alte „Vignette“ beim Ablösen zerstört werden, geben Sie die Reste zurück.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber Ihres Parkausweises und es gibt eine Änderung
    • neues Kfz-Kennzeichen
    • Wechsel Zulassungsinhaber/in (Kfz-Wechsel)
    • Wohnsitzänderung/Umzug in eine andere Parkzone (noch nicht online möglich)
  • Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises (nach Aufforderung)
  • Sie sind unverändert Bewohner/in an gleicher Adresse in einer Parkraumbewirtschaftungszone
  • Sie sind Zulassungsinhaber/in des neuen Kraftfahrzeuges oder nutzen es nachweislich dauerhaft bzw. bei Wechsel des Kennzeichens sind die bisherigen Bedingungen unverändert
    Das gilt auch für Mietwagen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).

Kosten

10,20 Euro: Für die Änderung eines bestehenden Bewohnerparkausweises
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Bewohnerparkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden