Asbest - Hinweise zu Tätigkeiten mit Asbest melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Asbest (Schlagwort), Abbrucharbeiten (Schlagwort), Sanierungsarbeiten (Schlagwort), Sanierung (Schlagwort), Anlagen (Schlagwort), Gebäude (Schlagwort), Fachbetrieb (Schlagwort), Handwerker (Schlagwort), Heimwerker (Schlagwort), Gefahrstoffverordnung (Schlagwort), Instandhaltungsarbeiten (Schlagwort), ASI-Arbeiten (Schlagwort), Beschwerde (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Gewerbetreibende, Handwerker, Heimwerker oder Privatpersonen Tätigkeiten mit Asbest ausführen, wodurch andere Personen gefährdet werden, können Sie die zuständige Behörde darauf hinweisen.
Bei Verdacht auf Erfüllung einer Straftat, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben,
Bei Verdacht auf Erfüllung einer Straftat, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben,
- Meldung von Hinweisen zu Tätigkeiten mit Asbest
Der Hinweis kann formlos telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. - Angaben zu den Tätigkeiten
- Ort, an dem Tätigkeiten mit Asbest stattfinden / stattgefunden haben,
- Zeitpunkt / Zeitraum der Tätigkeiten mit Asbest,
- wenn möglich Angaben zur Person / Firma, die diese Tätigkeiten ausführt / ausgeführt hat,
- wünschenswert sind Fotos von den Tätigkeiten und dem Umfeld