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Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst beantragen

Berlin 99010020001016 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020001016

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst beantragen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Arbeit (Schlagwort), Aufenthaltsrecht (Schlagwort), Aufenthaltstitel (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Beschäftigung (Schlagwort), EFD (Schlagwort), Einwanderung (Schlagwort), Erasmus-Programm (Schlagwort), Erwerbstätigkeit (Schlagwort), Europäischer Freiwilligendienst (Schlagwort), European Voluntary Service (Schlagwort), Freiwilligendienst (Schlagwort), Job (Schlagwort), Programm der Europäischen Union (Schlagwort), solidarische Tätigkeit (Schlagwort), Jugendfreiwilligendienste (Schlagwort), JFD (Schlagwort), FSJ (Schlagwort), FÖJ (Schlagwort), Bundesfreiwilligendienst (Schlagwort), BFD (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Beschäftigung bei einem gesetzlich geregelten nationalen oder Europäischen Freiwilligendienst ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme erteilt, in der Regel für 12 Monate. Der Freiwilligendienst muss grundsätzlich in Vollzeit geleistet werden. Eine weitere Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit sind mit dieser Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.

Für die einzelnen Freiwilligendienste gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Jugendfreiwilligendienste (JFD)
Hierzu zählen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Diese nationalen Freiwilligendienste bieten auch ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich in Deutschland zu engagieren.
Die Teilnahme an einem JFD muss mindestens 6 Monate dauern und kann in Ausnahmefällen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der BFD bietet allen Generationen die Möglichkeit, sich nach Erfüllung der Pflichtschulzeit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu engagieren. Die Teilnahme am BFD kann auf 6 Monate verkürzt oder auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Europäischer Freiwilligendienst (EFD)
Der EFD ist Teil des Programms Jugend in Aktion und gehört zum Programm Erasmus+. Tätigkeitsfelder sind unter anderem die Bereiche Soziales, Jugend, Umwelt und Kultur. Die Teilnahme ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich. Dauert die Teilnahme am EFD mehr als 90 Tage, wird bei Erfüllen der Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Für kürzere Aufenthalte wird keine Aufenthaltserlaubnis benötigt.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung im Freiwilligendienst
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
  • Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
  • Passkopien (in Farbe)
    Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
    • immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
    • wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Träger des Freiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (im Original)
    Die Vereinbarung muss folgende Informationen enthalten:
    • Beschreibung des Freiwilligendienstes mit Angaben zur Dauer und den Dienstzeiten
    • Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung durch die aufnehmende Einrichtung
    • Angaben über die zur Verfügung stehenden Mittel für Lebensunterhalt und Unterkunft sowie zum Taschengeld
    • gegebenenfalls: Angaben über die Ausbildung, die für eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben während des Freiwilligendienstes benötigt wird
  • Unter Umständen: Verpflichtungserklärung
    Wenn zur Sicherung Ihres Lebensunterhalt durch Dritte (zum Beispiel des Trägers Ihrer Einsatzstelle) eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde
  • Unter Umständen: Mietvertrag
    Ein Mietvertrag ist dann vorzulegen, wenn der Träger des Freiwilligendienstes keine Unterkunft zur Verfügung stellt.
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Freiwilligendienst
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung im Freiwilligendienst brauchen.

Voraussetzungen

  • Rechtmäßiger Aufenthalt
    Sie halten sich im Bundesgebiet bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Aufenthaltstitel auf (zum Beispiel nationales D-Visum). Oder Sie sind aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt, nach einer visumfreien Einreise den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
  • Altersgrenzen
    • Jugendfreiwilligendienst: Die Teilnahme ist für Personen unter 27 Jahren möglich, die bereits die Schulpflicht ihres Herkunftslandes erfüllt haben.
    • Bundesfreiwilligendienst: Eine Altersgrenze besteht nicht, die Schulpflicht des Herkunftslandes muss erfüllt sein.
    • Europäischer Freiwilligendienst: Teilnehmen können Personen zwischen 17 und 30 Jahren.
  • Bei Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst: Staatsangehörigkeit eines Partnerlandes des Programms Erasmus+
    Eine Auflistung dieser Partnerländer finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen dem oder der Freiwilligen mit dem Träger des Freiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  • Gesicherter Lebensunterhalt während des Aufenthalts zur Teilnahme am Freiwilligendienst
    • Von einem gesicherten Lebensunterhalt ist auszugehen, wenn das Taschengeld (eventuell zuzüglich des Werts von vereinbarten Sachleistungen und Verpflegungskosten oder Verpflegungskostenzuschüssen) dem Regelsatz des SGB II/XII entspricht.
    • Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts ist auch durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (zum Beispiel des Trägers der Einsatzstelle) möglich.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
  • Keine Anhaltspunkte für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
    • Schon Geldstrafen können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
    • Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht bearbeitet werden.
    • Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
    • Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
  • Hauptwohnsitz in Berlin während des Freiwilligendienstes
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Kosten

Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).
  • 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • 96,00 Euro: für die Verlängerung um bis zu drei Monate
  • 93,00 Euro für die Verlängerung um mehr als drei Monate
Für türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde (Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

  • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
  • Bei Vorsprache mit Termin dauert es im Anschluss ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden