Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
Inhalt
Begriffe im Kontext
Familie (Schlagwort), Familienname (Schlagwort), Nachname (Schlagwort), Namensänderung (Schlagwort), Namensrecht (Schlagwort), Rufname (Schlagwort), Taufname (Schlagwort), Vorname (Schlagwort), Name (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
- Reisepass oder Personalausweis
Der erklärenden Person. - Geburtsurkunde
Aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht.
Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. - Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. - Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
- Mehrere Vornamen
Die erklärende Person führt mehrere Vornamen. - Alter der erklärenden Person
Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s).