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Asbest - Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest anerkennen

Berlin 99031013016003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031013016003

Leistungsbezeichnung

Asbest - Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest anerkennen

Leistungsbezeichnung II

Asbest - Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest anerkennen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anerkennung (Schlagwort), Asbest (Schlagwort), Sachkunde (Schlagwort), Gleichwertigkeit (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Berufsqualifikation (Schlagwort), Gefahrstoffverordnung (Schlagwort), ASI-Arbeiten (Schlagwort), TRGS 519 (Schlagwort), Fortbildung (Schlagwort), Lehrgang (Schlagwort), Qualifikation (Schlagwort), Weiterbildung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Ihre im Ausland erworbene Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest für Ihre Arbeit in Berlin anerkennen lassen möchten, müssen Sie Ihre Sachkunde auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest
    formlos schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail möglich; zusammen mit den Nachweisen und Unterlagen
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Sachkundenachweis
  • Inhalte des Lehrgangs
  • Umfang des Lehrgangs

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Sachkunde im Ausland erworben
  • Vergleichbarer Umfang des Lehrgangs
    Der ausländische Lehrgang, den Sie absolviert haben, muss vom Umfang vergleichbar sein mit einem deutschen Lehrgang.
  • Prüfung nach deutschem Recht
    Bei einem als gleichwertig anzusehenden ausländischen Lehrgang muss eine Prüfung in Anwesenheit eines Behördenvertreters gefordert sein, entsprechend deutschem Recht.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    Sollten die erforderlichen Unterlagen / Nachweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese übersetzt werden.

Kosten

626,00 bis 1.565,00 Euro: Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Sachkunde

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden