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Impfschaden - Entschädigung für Opfer von Impfschäden beantragen

Berlin 99003031135000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003031135000

Leistungsbezeichnung

Impfschaden - Entschädigung für Opfer von Impfschäden beantragen

Leistungsbezeichnung II

Impfschaden - Entschädigung für Opfer von Impfschäden beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Versorgungsanspruch (Schlagwort), Impfung (Schlagwort), impfen (Schlagwort), Entschädigung (Schlagwort), Schutzimpfung (Schlagwort), Infektionsschutzgesetz (Schlagwort), Corona (Schlagwort), Grippe (Schlagwort), Masern (Schlagwort), Tollwut (Schlagwort), Schaden (Schlagwort), Schädigung (Schlagwort), Nachteile (Schlagwort), Opfer (Schlagwort), Gesundheitsschäden (Schlagwort), krank (Schlagwort), Covid-19 (Schlagwort), Reha (Schlagwort), Hinterbliebenenrente (Schlagwort), Sterbegeld (Schlagwort), Bestattung (Schlagwort), Astra Zeneca (Schlagwort), Biontech (Schlagwort), Moderna (Schlagwort), Johnson&Johnson (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein Impfschaden ist ein gesundheitlicher Schaden, der als Reaktion auf eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung entstanden ist. Der gesundheitliche Schaden muss 6 Monate nach der Impfung immer noch vorhanden sein. Für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen können Sie Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten. Das gilt auch für die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe.

Folgende Leistungen sind möglich:
  • Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren)
  • Rentenzahlungen je nach Schwere des durch die Impfung verursachten Gesundheitsschadens
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer-, Waisen- und Elternrente)
  • Bestattungs- und Sterbegeld
Kann der bisherige Beruf durch den Impfschaden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden, können
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung)
  • Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen (z.B. Berufsschadensausgleich)
gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung von Leistungen
    (unter "Formulare")
  • Impfbescheinigung

Voraussetzungen

  • Die Impfung war öffentlich empfohlen
    • z.B. vom Bundesgesundheitsministerium oder einer Landesgesundheitsbehörde (in Berlin: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung)
    • z.B. Grippe-Impfung, Corona-Impfung
  • Die Impfung war gesetzlich angeordnet
    wie z.B. die Masern-Impfung für Lehrer/innen und medizinisches Personal
  • Schädigung hält seit mind. 6 Monaten an
    Die infolge der Impfung aufgetretene gesundheitliche Schädigung bzw. deren Folgen liegen nach sechs Monaten noch immer vor.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

270 Tage

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden