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Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) beantragen

Berlin 99042034012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042034012000

Leistungsbezeichnung

Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Angelkarte (Schlagwort), Angelschein (Schlagwort), Fischereierlaubnisvertrag (Schlagwort), angeln (Schlagwort), fischen (Schlagwort), Fischfang (Schlagwort), Fischer (Schlagwort), Gewässer (Schlagwort), Gastanglerin (Schlagwort), Jugendangelschein (Schlagwort), Angelerschein (Schlagwort), Fischerei (Schlagwort), Fischereischein (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgeräte zweierlei bei sich haben:
eine Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) und einen Fischereischein. Für ausländische Gastangler gelten Ausnahmen. Eine Angelkarte alleine berechtigt nicht zum Fischfang in Berlin.

Angelkarten
  • können höchstens für die Dauer von einem Jahr ausgegeben werden
  • sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar
  • gibt es für Jugendliche und Erwachsene
  • gibt es für verscheidene Gewässer und Fische (Raubfisch / Friedfisch)
  • gibt es als Tageskarte, Monatskarte, Jahreskarte
Die Angelkarte sagt aus, in welchem Gewässer Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Angeln erlaubt.

Die Angelkarte enthält Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Die Angelkarte muß auf die Person und auf ein oder mehrere bestimmt zu bezeichnende Gewässer lauten sowie genaue Angaben über Fangzeit, Fanggeräte und Fahrzeuge enthalten.

Führen Sie ein Fangbuch und melden Sie am Jahresende Ihre Fänge den Fischereiberechtigten. Sie tragen damit zur Hege der Fischbestände bei.

Erforderliche Unterlagen

  • Angelkarte kaufen
    Online möglich; oder an Ausgabestellen für Angelkarten (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Gültiger Fischereischein
    Fischereischein und Angelkarte müssen auf dem selben Namen ausgestellt sein.
  • ggf. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation oder ausländische Fischereilegitimation
    für Gastangler/innen aus dem Ausland

Voraussetzungen

  • Gültiger Fischereischein
    Für Gastangler/innen aus dem Ausland ist der Fischereischein nicht erforderlich.
  • ggf. Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation oder ausländische Fischereilegitimation
    gilt für Gastangler/innen aus dem Ausland
    • z.B. Mitgliedschaft in einem Angelverband/Angelverein oder Besitz einer Angellizenz

Kosten

6,00 bis 60,00 Euro je nach Art und Umfang

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden