Waffenrecht - Munitionserwerbsschein beantragen
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Der Munitionserwerbsschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Munition berechtigt.
Der Munitionserwerbsschein wird für eine bestimmte Munitionsart erteilt, sofern diese nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden kann. Abweichend davon können Munitionssammler oder -sachverständige ein Sammel- oder Fachgebiet eintragen lassen.
Der Munitionserwerbsschein ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren befristet, gilt danach jedoch unbefristet weiter, was den Besitz der Munition betrifft.
Für die Aufbewahrung der Munition ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis ohne Klassifizierung aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig notwendig.
Der Munitionserwerbsschein wird für eine bestimmte Munitionsart erteilt, sofern diese nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden kann. Abweichend davon können Munitionssammler oder -sachverständige ein Sammel- oder Fachgebiet eintragen lassen.
Der Munitionserwerbsschein ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren befristet, gilt danach jedoch unbefristet weiter, was den Besitz der Munition betrifft.
Für die Aufbewahrung der Munition ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis ohne Klassifizierung aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig notwendig.
- Antrag auf Munitionserwerbsschein
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
- Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
- Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto - Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis
Eine separate Sachkunde für Munitionserwerbsscheine gibt es nicht. Wer die Sachkunde, z. B. als Sportschütze abgelegt hat, kann dieses Zeugnis verwenden. - Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Zum Nachweis der rechtskonformen Aufbewahrung der Munition dient der Kaufbeleg oder ein Foto des Behältnisses. - ggf. vergangene Meldeanschriften
Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.
- Mindestalter: in der Regel 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung kann erworben werden:
- bei behördlich zugelassenen gewerblichen Veranstaltern,
- bei Schützenverbänden (für deren Mitglieder),
- im Rahmen einer Jägerprüfung (für angehende Jäger/innnen),
- im Rahmen einer Fachkundeprüfung bei der IHK (sofern eine Waffenhandelserlaubnis/Waffenherstellungserlaubnis beantragt wurde).
- Waffenrechtliches Bedürfnis
Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 14 - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- PayPal
- Sepa-Lastschrifteinzug
Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.
- 56,00 Euro: Munitionserwerbsschein für eine natürliche Person
- 304,00 Euro: Munitionserwerbsschein für Munitionssammler/innen oder Munitionssachverständige ohne bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema
- 39,00 Euro: Munitionserwerbsschein für Munitionssammler/innen oder Munitionssachverständige mit bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema
- 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
- 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
- Informationen zum Waffenrecht - Merkblatt für Eltern und Lehrer (Polizei Berlin)
- Merkblatt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition (Polizei Berlin)
- Waffenbehörde (Polizei Berlin)
- Waffenbesitzkarte (grün) beantragen (Dienstleistung)
- Waffenbesitzkarte (rot) für Sammelnde und Sachverständige beantragen (Dienstleistung)