Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Waffenrecht - Munitionserwerbsschein beantragen

Berlin 99089174001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089174001000

Leistungsbezeichnung

Waffenrecht - Munitionserwerbsschein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Waffenrecht - Munitionserwerbsschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Munitionserwerbsschein (Schlagwort), Munition (Schlagwort), Waffen (Schlagwort), Waffenteile (Schlagwort), Waffenbesitz (Schlagwort), Waffenerwerb (Schlagwort), Erwerb (Schlagwort), Kauf (Schlagwort), Schützen (Schlagwort), Sportschützen (Schlagwort), Sportschützinnen (Schlagwort), Sportwaffen (Schlagwort), Waffenkauf (Schlagwort), Langwaffe (Schlagwort), Kurzwaffe (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisSEPALastschrift (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Munitionserwerbsschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Munition berechtigt.

Der Munitionserwerbsschein wird für eine bestimmte Munitionsart erteilt, sofern diese nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden kann. Abweichend davon können Munitionssammler oder -sachverständige ein Sammel- oder Fachgebiet eintragen lassen.

Der Munitionserwerbsschein ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren befristet, gilt danach jedoch unbefristet weiter, was den Besitz der Munition betrifft.

Für die Aufbewahrung der Munition ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis ohne Klassifizierung aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Munitionserwerbsschein
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis
    Eine separate Sachkunde für Munitionserwerbsscheine gibt es nicht. Wer die Sachkunde, z. B. als Sportschütze abgelegt hat, kann dieses Zeugnis verwenden.
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
    Zum Nachweis der rechtskonformen Aufbewahrung der Munition dient der Kaufbeleg oder ein Foto des Behältnisses.
  • ggf. vergangene Meldeanschriften
    Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: in der Regel 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Sachkundeprüfung
    Die Sachkundeprüfung kann erworben werden:
    • bei behördlich zugelassenen gewerblichen Veranstaltern,
    • bei Schützenverbänden (für deren Mitglieder),
    • im Rahmen einer Jägerprüfung (für angehende Jäger/innnen),
    • im Rahmen einer Fachkundeprüfung bei der IHK (sofern eine Waffenhandelserlaubnis/Waffenherstellungserlaubnis beantragt wurde).
  • Waffenrechtliches Bedürfnis
    Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 14
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • PayPal
    • Sepa-Lastschrifteinzug

Kosten

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.

  • 56,00 Euro: Munitionserwerbsschein für eine natürliche Person
  • 304,00 Euro: Munitionserwerbsschein für Munitionssammler/innen oder Munitionssachverständige ohne bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema
  • 39,00 Euro: Munitionserwerbsschein für Munitionssammler/innen oder Munitionssachverständige mit bereits bestehender Waffenbesitzkarte zum gleichen Thema

Weitere Gebühren nach der Erteilung
  • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
  • 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden