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Waffenrecht - Erwerb von Waffen mitteilen

Berlin 99089087261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089087261000

Leistungsbezeichnung

Waffenrecht - Erwerb von Waffen mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Waffenrecht - Erwerb von Waffen mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Waffen (Schlagwort), Waffenteile (Schlagwort), Waffenbesitz (Schlagwort), Waffenerwerb (Schlagwort), Erwerb (Schlagwort), Kauf (Schlagwort), Schützen (Schlagwort), Sportschützen (Schlagwort), Sportschützinnen (Schlagwort), Sportwaffen (Schlagwort), Waffenkauf (Schlagwort), Langwaffe (Schlagwort), Kurzwaffe (Schlagwort), Europäischer Feuerwaffenpass (Schlagwort), EFP (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisSEPALastschrift (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer Waffen/Waffenteile erwirbt, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies der Waffenbehörde mitzuteilen (anzuzeigen). Voraussetzung für den Erwerb einer Waffe ist eine zuvor erteilte waffenrechtliche oder jagdrechtliche Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte).

Nach Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen die Anzeige bei der Waffenbehörde erfolgen. Die Waffenbehörde trägt die Waffen/Waffenteile anschließend in Ihre Waffenbesitzkarte ein. Sofern Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und dort die erworbenen Waffen/Waffenteile eintragen lassen möchten, füllen Sie den Antrag "Waffenrecht - Europäischen Feuerwaffenpass beantragen" aus (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über den Erwerb von Waffen/Waffenteilen
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ Anzeige per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie die unterschriebene Anzeige sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    Die Anzeige kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden.
  • Angaben zu Waffen/Waffenteilen
    • Waffentyp Feingliederung
    • Kaliber der Waffe
    • Hersteller
    • Seriennummer
    • Modell
  • Angaben zur überlassenden Person/Organisation
  • Personalausweises oder Reisepasses
    als Kopie oder Foto
  • Waffenbesitzkarte (Original) und ggf. den Europäischen Feuerwaffenpass (Original)
    Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie Ihre Waffenbesitzkarte und gegebenenfalls den Europäischen Feuerwaffenpass der Waffenbehörde im Original vorlegen oder per Post senden.
  • Ggf. Erwerbsnachweis (optional)
    zum Beispiel Kaufvertrag, Schenkungsnachweis

Voraussetzungen

  • Gültige Erwerbserlaubnis
    Es muss eine gültige Erwerbserlaubnis aufgrund einer Waffenbesitzkarte, eines gültigen Jahresjagdscheins oder einer Ersatzbescheinigung vorliegen.
  • 14 Tage Frist
    Nach Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen die Anzeige bei der Waffenbehörde erfolgen. Als Erwerbsdatum gilt grundsätzlich der Tag, an dem die Waffe/Waffenteile tatsächlich in Empfang genommen wurde, nicht das Kaufdatum. Wird/wurde die Waffe aber durch einen gewerblichen Transporteur, z. B. eine Spedition, zu Ihnen gesandt, ist ausnahmsweise das Datum des Versands durch die überlassende Person maßgeblich.
    • Wird die Meldung unterlassen oder verspätet vorgenommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld zur Folge haben.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung
    • PayPal
    • Sepa-Lastschrifteinzug

Kosten

Die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.

  • 25,00 Euro bei Erwerb einer Waffe /eines Waffenteils aufgrund einer vorhandenen Waffenbesitzkarte oder aufgrund eines Jagdscheins, zzgl. 15,00 Euro für jede weitere Waffe/jedes weitere Waffenteil.
  • 31,00 Euro bei Erwerb der ersten Langwaffe oder des ersten Schalldämpfers aufgrund eines Jagdscheins (Ausstellung einer neuen Waffenbesitzkarte), zzgl. 15,00 Euro für jede weitere Waffe/jedes weitere Waffenteil.
  • 17,00 Euro im Falle der notwendigen Ausstellung eines Folgedokuments (in jede Waffenbesitzkarte können maximal acht Waffen/Waffenteile eingetragen werden).
  • keine: Für die Anzeige des Erwerbs von Waffen durch Forstbedienstete bei Beleg der Verwendung im Forstdienst

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit der/dem Antragsstellenden in Verbindung setzen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden