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Waffenrecht - Überlassung von Waffen mitteilen

Berlin 99089035261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089035261000

Leistungsbezeichnung

Waffenrecht - Überlassung von Waffen mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Waffenrecht - Überlassung von Waffen mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Waffen (Schlagwort), Waffenteile (Schlagwort), Schusswaffen (Schlagwort), Waffenbesitz (Schlagwort), Waffenbesitzkarte (Schlagwort), Verkauf (Schlagwort), Überlassung von Waffen (Schlagwort), Waffenüberlassung (Schlagwort), Munition (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisSEPALastschrift (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Waffen/Waffenteile und Munition dürfen Sie nur berechtigten Personen überlassen.

Wenn Sie Schusswaffen oder Waffenteile überlassen haben, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen (anzeigen). Außerdem muss ebenfalls innerhalb von 14 Tagen die Waffenbesitzkarte der Waffenbehörde im Original vorgelegt oder per Post zugesandt werden.

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und dort Waffen/Waffenteile austragen lassen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige zur Überlassung von Waffen/Waffenteilen
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Anzeige per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie die unterschriebene Anzeige sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    Die Anzeige kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden.
  • Angaben zu Waffen/Waffenteilen und Zeitpunkt der Überlassung
    • Waffentyp Feingliederung
    • Kaliber der Waffe
    • Hersteller
    • Seriennummer
    • Modell
    • Zeitpunkt der Überlassung
  • Angaben zur erwerbenden Person/Organisation
    Sie können einer Person/Organisation Waffen überlassen. Sie können ihre Waffen unter mehreren Personen/Organisationen aufteilen.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • Waffenbesitzkarte (Original) und ggf. den Europäischen Feuerwaffenpass (Original)
    Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie Ihre Waffenbesitzkarte und gegebenenfalls den Europäischen Feuerwaffenpass der Waffenbehörde im Original vorlegen oder per Post senden.
  • ggf. Überlassungsnachweis (optional)
    zum Beispiel Kaufvertrag, Schenkungsnachweis

Voraussetzungen

  • Sie haben jemandem Waffen/Waffenteile aus Ihrem Besitz überlassen
    Sie besitzen eine registrierte erlaubnispflichtige Waffe/ein registriertes erlaubnispflichtiges Waffenteil und haben diese(s) einer berechtigten Person/Organisation überlassen.
  • 14 Tage Frist
    Die Überlassung von Waffen/Waffenteilen müssen Sie der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzeigen (mitteilen). Fristverletzungen können ein Bußgeld nach sich ziehen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • PayPal
    • Sepa-Lastschrifteinzug

Kosten

Die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.

  • 25,00 Euro: pro Waffe/Waffenteil
  • keine: Wenn die Waffe/das Waffenteil der Polizeibehörde oder der Waffenbehörde freiwillig zur Vernichtung überlassen wurde.
  • keine: Wenn die letzte eingetragene Waffe aus einer bestimmten Waffenbesitzkarte überlassen wurde, so dass die Waffenbesitzkarte ihre Gültigkeit verliert und eingezogen wird.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit der/dem Antragsstellenden in Verbindung setzen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden